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Bürgergeld und Minijob: Geht das?

Die Kombination Bürgergeld und Minijob ist beliebt: Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum, während der Minijob weit mehr ist als ein reiner Zuverdienst: Er sorgt für gesellschaftliche Teilhabe durch den täglichen Kontakt mit Kolleg:innen und oft auch Kund:innen. Doch wenn du etwas zum Bürgergeld dazuverdienen willst, musst du einiges beachten. Hier erklären wir dir, wie du Minijob und Bürgergeld zusammenbringen kannst.

Bürgergeld und Minijob: eine beliebte Kombination

Etwa 350.000 Empfänger:innen des Bürgergeldes arbeiten nebenbei in einem Minijob. Als Minijobs werden Jobs mit einem maximalen Monatseinkommen von 520 Euro bezeichnet. Dieses Einkommen ist von Steuern und Sozialabgaben befreit, das heißt, du erhältst den Bruttolohn netto. Dies gilt allerdings nur, wenn du keine staatlichen Hilfen wie das Bürgergeld beziehst.

Willst du dir etwas zum Bürgergeld dazuverdienen, musst du die Freibeträge kennen. So gilt beim Minijob ein Freibeitrag von 100 Euro plus 20 Prozent. Dies bedeutet:

 

  • Die ersten 100 Euro Nebenverdienst kannst du komplett behalten.
  • Von einem Verdienst zwischen 100 und 520 Euro darfst du 20 Prozent behalten. 80 Prozent werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Was bleibt vom 520-Euro-Job bei Bürgergeld?

Ein Beispiel: Du beziehst Bürgergeld und jobbst nebenbei in der Gastronomie, wo du 400 Euro pro Monat im Minijob verdienst. 100 Euro darfst du komplett behalten, von den weiteren 300 Euro nur noch 20 Prozent. Dies sind 60 Euro. Insgesamt verdienst du also zum Bürgergeld 160 Euro monatlich hinzu.

Verdienst du die Maximalsumme für Minijobs, also 520 Euro, darfst du 184 Euro behalten (100 Euro Freibetrag plus 20 Prozent der Restsumme von 420 Euro = 84 Euro).

Ausnahmen beim Minijob-Freibetrag für junge Menschen

Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber für bestimmte junge Menschen unter 25 Jahren. Wenn sie Bürgergeld und Minijob kombinieren, dürfen sie den gesamten Lohn von 520 Euro behalten:

 

  • Schüler:innen und Studierende unter 25 Jahren
  • Auszubildende
  • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst oder FSJ
  • Ferienjobber

 

Diese Regelung wurde vor allem für Jugendliche geschaffen, die in Bedarfsgemeinschaften mit Eltern leben, die Bürgergeld beziehen. Bislang lohnte es sich für sie kaum, einen Job zu ergreifen oder in den Ferien zu jobben, weil ihr Einkommen zur Bedarfsgemeinschaft hinzugezählt wurde. So blieb vom eigenen Verdienst kaum etwas über. Indem junge Menschen nun Bürgergeld und Minijob besser kombinieren können, werden sie eher motiviert, eigenes Geld zur Erfüllung eigener Wünsche oder zur Finanzierung eines Studiums zu verdienen.

Mit Ehrenamt zum Bürgergeld dazuverdienen

Eine Alternative oder Ergänzung zur Kombination aus Bürgergeld und Minijob für alle über 25 Jahre ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Diese darf jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen und darf der Suche nach einem regulären Arbeitsplatz nicht im Weg stehen.

 

Für die ehrenamtliche Tätigkeit gilt nach §3 des Einkommensteuergesetzes ein jährlicher Freibetrag von 840 Euro, bzw. für Übungsleiter:innen (bei Sportvereinen) von 3.000 Euro, der nicht mit dem Freibetrag für den Minijob zusammengerechnet wird. Diese Einkünfte werden als Aufwandsentschädigung und nicht als Lohn gewertet.

Warum sich Bürgergeld und Minijob auf jeden Fall lohnen

Sicher ist es nicht sonderlich erfreulich, wenn du vom Geld, das du in deinem Minijob verdienst, nicht so viel behalten darfst. Dennoch lohnt es sich, einen Minijob zu ergreifen, während du Bürgergeld beziehst: Du kommst regelmäßig aus dem Haus raus und bleibst in den Routinen des Berufslebens. Dies macht es leichter, wieder in einen Vollzeit- oder Teilzeitjob einzusteigen, wenn du das Richtige für dich gefunden hast. Dazu pflegst du soziale Kontakte und fühlst dich gebraucht. In manchen Fällen kann der Minijob sogar der Einstieg in eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle sein, wenn du den Arbeitgeber positiv beeindruckst und er dir einen Job anbietet.

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