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Alle Informationen über Minijobs

Wenn du Minijobs im Ruhrgebiet suchst, bist du hier genau richtig. Auf unseren Seiten findest du täglich neue spannende Minijobs in Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg und anderen Städten. Minijobs im Ruhrgebiet sind für Studierende an den Universitäten und Fachhochschulen der Ruhrstädte ebenso interessant wie für Rentner:innen, die sich etwas dazu verdienen möchten und für Menschen, die einen kleinen Teilzeitjob suchen. Hier erklären wir alles Wissenswerte rund um Minijobs und was du beachten musst.

Was ist ein Minijob?

Es gibt mehrere Varianten des Minijobs. Vermutlich denkst du als erstes an die sogenannt geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dies sind langfristig angelegte Minijobs, bei denen du maximal 520 Euro pro Monat verdienen darfst. Sie sind zum Beispiel häufig in der Gastronomie anzutreffen, wo du nur einige Stunden pro Tag als Bedienung aushilfst, in der Küche stehst oder Mahlzeiten auslieferst.

 

Fakten zur geringfügig entlohnten Beschäftigung:

 

  • Minijobs sind abhängige Beschäftigung mit fester Arbeitszeit.
  • Der maximale Verdienst liegt bei 520 Euro monatlich.
  • Die Verdienstgrenze orientiert sich am Mindestlohn und wird regelmäßig angepasst.
  • Arbeitgeber:innen zahlen Abgaben in Höhe von maximal 14,94 Prozent.
  • Minijobber:innen zahlen nur einen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 3,6 Prozent.
  • Von dieser Zahlung zur Rentenversicherung können sie sich befreien lassen.

 

Da im Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht wurde, stieg auch die Verdienstgrenze bei Minijobs auf 520 Euro. Dies entspricht 43,3 Arbeitsstunden pro Monat.

Rentenversicherungsbeitrag zahlen oder nicht?

Ob du dich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen solltest, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Studierst du gerade und willst dir Geld für einen großen Urlaub per Minijob im Ruhrgebiet verdienen, solltest du dich befreien lassen. Du wirst nach dem Studium als Vollzeitarbeitskraft genug in die Rentenkasse einzahlen. Arbeitest du nach einer kompletten Elternpause erstmals wieder in einem Minijob, um überhaupt wieder in den Arbeitsmarkt zu finden, solltest du die Beiträge unbedingt zahlen. Sie tragen dazu bei, dass du später mehr Rente bekommst.

Was ist mit der Krankenversicherung bei Minijobs?

Ganz wichtig: Obwohl der Arbeitgeber einen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, bist du als Minijobber:in NICHT krankenversichert. Dies spielt keine Rolle, wenn du bereits über einen regulären Vollzeit- oder Teilzeitjob versichert bist und mit einem zusätzlichen Minijob im Ruhrgebiet die Kasse aufbessern willst. Schüler:innen und Studierende sind meist über die Eltern krankenversichert.

 

Bist du nicht versichert, kannst du über den Minijob einen freiwilligen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Dann wird dir dieser von deinem 520-Euro-Lohn abgezogen.

Bekomme ich nach einem Minijob Arbeitslosengeld?

Da weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen, wirst du KEIN Arbeitslosengeld erhalten, wenn du den Job verlierst.

 

Fazit: Minijobs haben Vor- und Nachteile. Der größte Vorteil ist, dass du den gesamten Lohn von 520 Euro abgabenfrei erhältst. Daraus ergibt sich jedoch auch der große Nachteil: Ohne sozialversicherungspflichtige Abgaben bist du weder kranken- noch arbeitslosenversichert und zahlst nicht in die Rentenkasse ein.

Andere Formen des Minijobs

Die zweite Form des Minijobs ist die kurzfristige Beschäftigung. Diese ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr beschränkt. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle. Du findest solche Minijobs im Ruhrgebiet vor allem in der Landwirtschaft und im Freizeitbereich. Die wohl bekannteste Arbeit ist die als Erntehelfer. Andere arbeiten im Sommer als Aufsicht an Badeseen, begleiten mehrwöchige Kulturfestivals oder stehen im Winter auf dem Weihnachtsmarkt in der Glühweinbude. Vor allem bei den vielen Studierenden sind diese Minijobs im Ruhrgebiet begehrt, da sich damit die Semesterferien produktiv zum Geldverdienen nutzen lassen.

 

Einige Fakten zu dieser Form des Minijobs:

 

  • die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei.
  • Der Arbeitgeber muss drei Umlagen zahlen, die insgesamt 1,45% des Lohns ausmachen.
  • Lohnsteuer muss erst ab 750 Euro (monatlicher Grundfreibetrag) gezahlt werden.
  • Mehrere kurzfristige Beschäftigungen sind möglich, solange sie zusammen nicht mehr als 70 Arbeitstage ergeben.

Ein Rechenbeispiel: Du hast dir für die Semesterferien einen attraktiven zeitlich befristeten Minijob im Ruhrgebiet gesichert. Über drei Monate arbeitest du an vier Abenden pro Woche je vier Stunden in einer Beachbar am Badesee. Dafür bekommst du 13 Euro Stundenlohn. Pro Monat verdienst du 832 Euro. Jenseits des Grundfreibetrags von 750 Euro bleiben noch 82 Euro pro Monat, die du versteuern musst. Dies entspricht bei Steuerklasse 1 etwa 11,50 Euro. Dein Nettogehalt liegt dann bei 820,50 Euro.

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