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Kündigen in der Elternzeit: wenn ein neuer Job lockt

Die Elternzeit ist für die meisten jungen Eltern ein einschneidendes Erlebnis, das vor allem beim ersten Kind die ganze Welt auf den Kopf stellt. Auf einmal gibt es ganz neue Prioritäten, während andere Bereiche in einem neuen Licht erscheinen. Nicht selten beginnen Personen dann auch ihre berufliche Situation zu hinterfragen und so mancher überlegt sich, ob Kündigen in der Elternzeit für einen neuen Job möglich ist.  Die kurze Antwort lautet Ja, es ist möglich. Allerdings gibt es einiges dabei zu beachten.

Wie kann man während der Elternzeit den Job kündigen?

Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf, die allen frisch gebackenen Eltern zusteht. Wie dies genau funktioniert, haben wir in diesem Artikel zur Elternzeit ausführlicher beschrieben. Es spielt dabei keine Rolle ob du in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitest, oder einen Minijob hast.

Du brauchst auch keine Genehmigung des Arbeitgebers für die Elternzeit. Du musst lediglich die Frist zur Anmeldung der Elternzeit beachten. Dies ist im Sinne des Arbeitgebers, damit dieser eine Vertretung finden kann. Wichtig zu wissen ist, dass du während der Elternzeit kein Gehalt bekommst. Stattdessen kannst du Elterngeld vom Staat bekommen. In diesem Artikel wird das Elterngeld näher erklärt.

Die Kündigung erfolgt also normal, indem du ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzt und dieses fristgerecht an den Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung schickst. Beachte dabei vor allem beim Postversand, dass das Eingangsdatum für die Frist wichtig ist und nicht das Datum, an dem du den Brief in den Briefkasten wirfst. Hier liest du mehr zum richtigen Kündigungsschreiben.

Die Kündigungsfrist bei Elternzeit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Stelle für dich freizuhalten, damit du nach dem Ende der Elternzeit in deinen Job zurückkehren kannst. Du als Arbeitnehmer:in kannst jedoch ganz normal kündigen in der Elternzeit, wenn ein neuer Job attraktiver erscheint.

 

Dabei musst du die in deinem Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist beachten. Meist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, wobei es auch andere Regelungen gibt. Schau also vorher in deinen Arbeitsvertrag. Ein Beispiel: Du willst zum 1. September eine neue Stelle antreten. Die Kündigung muss dann vier Wochen vorher erfolgen, also zum 1. August.

Verlängerte Kündigungsfrist am Ende der Elternzeit beachten

Ein Rechenbeispiel:

Nach der Geburt des Kindes hast du zwei volle Jahre Elternzeit genommen, um dich ganz dem Nachwuchs zu widmen. Im zweiten Jahr merkst du allmählich, dass du gar keine Lust hast, in den alten Beruf zurückzukehren. Du fängst an, die Fühler nach einem neuen Arbeitsplatz auszustrecken. Vielleicht nutzt du die Chance auch schon zu einer Fortbildung, um deine Chancen zu verbessern. Willst du nun kündigen während der Elternzeit, weil ein neuer Job wartet, darfst du dir damit nicht zu lange Zeit lassen: Die Kündigung muss drei Monate vor Ende der Elternzeit erfolgen.

 

Auch diese Regelung ist vor allem für den Arbeitgeber gedacht, der bereits mit deiner Rückkehr ins Büro plant. Er hat so mehr Zeit, qualifizierten Ersatz für dich zu finden. Gehen die zwei Jahre deiner Elternzeit zum Beispiel am 31. Oktober zu Ende, musst du bis Ende Juli kündigen.

Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit kündige?

Einer der Nachteile bei Kündigung während der Elternzeit ist der Verlust der restlichen Elternzeit. Diese gilt nur für den alten Arbeitgeber. Hast du eigentlich noch sechs Monate Elternzeit vor dir und kündigst zum nächsten Monat, verfallen die restlichen fünf Monate und natürlich auch das Elterngeld.

 

Theoretisch kannst du dann beim neuen Arbeitgeber neue Elternzeit beantragen. Allerdings gilt hier wieder die einmonatige Beantragungsfrist, sodass kein lückenloser Wechsel möglich ist. Beachte dabei, dass du schon beim Vorstellungsgespräch reinen Tisch machen solltest, indem du dem neuen Arbeitgeber mitteilst, dass du erst noch eine Weile Elternzeit planst, diese aber nutzen willst, um dich schon einmal vorzubereiten und eventuell noch einer Weiterbildung zu folgen. So machst du ihm den späten Start schmackhafter.

Während der Elternzeit Teilzeit arbeiten

Der Gesetzgeber erlaubt es, die Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Gedacht ist dies eigentlich für Eltern, die sich gerne wieder in den Job einbringen und den Anschluss nicht verlieren wollen. Vielleicht hast du die ganzen drei Jahre Elternzeit beantragt und merkst im zweiten Jahr allmählich, dass du unterfordert bist. Dein Kleinkind ist nicht mehr ständig auf dich angewiesen und dein Kopf sehnt sich nach Kontakten mit Erwachsenen und geistigen Herausforderungen. Nun kannst du zumindest einige Stunden pro Woche wieder arbeiten.

 

Der Clou: Theoretisch kannst du nun auch schon für einen neuen Arbeitgeber tätig werden. Da allerdings dein Arbeitsvertrag mit dem alten Arbeitgeber noch läuft, benötigst du dessen Einverständnis. Besser ist es also, erst zu kündigen in der Elternzeit und dann den neuen Job anzufangen.

Tipp: Erstmal zum Arbeitgeber zurück

Du siehst also, kündigen in der Elternzeit für einen neuen Job ist möglich, aber mit Nachteilen wie dem Verlust der restlichen Elternzeit oder einer verlängerten Kündigungsfrist verbunden. Dazu kommt, dass dein Arbeitgeber nicht sonderlich begeistert sein wird, wenn er dir zwei Jahre die Stelle freihält und du dich dann entscheidest, doch nicht zurückzukommen. 

 

Vielfach ist es sinnvoller, die Sache etwas ruhiger anzugehen: Nutze die Elternzeit für Weiterbildungen, mit denen du dich für bessere Stellen empfiehlst. Kläre mit deinem Vorgesetzten ab, ob es vielleicht auch spannende neue Herausforderungen im Unternehmen für dich gibt. Schon ein Abteilungswechsel oder ein neues Team können dafür sorgen, dass die Arbeit wieder Spaß macht. Willst du wirklich weg, kannst du nach dem Ende der Elternzeit erst einmal in den alten Job zurückkehren und dich nebenbei bewerben. So gehen dir keine bezahlten Monate verloren.

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