Die Elternzeit ist für die meisten jungen Eltern ein einschneidendes Erlebnis, das vor allem beim ersten Kind die ganze Welt auf den Kopf stellt. Auf einmal gibt es ganz neue Prioritäten, während andere Bereiche in einem neuen Licht erscheinen. Nicht selten beginnen Personen dann auch ihre berufliche Situation zu hinterfragen und so mancher überlegt sich, ob Kündigen in der Elternzeit für einen neuen Job möglich ist. Die kurze Antwort lautet Ja, es ist möglich. Allerdings gibt es einiges dabei zu beachten.
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Wie kann man während der Elternzeit den Job kündigen?
Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf, die allen frisch gebackenen Eltern zusteht. Wie dies genau funktioniert, haben wir in diesem Artikel zur Elternzeit ausführlicher beschrieben. Es spielt dabei keine Rolle ob du in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitest, oder einen Minijob hast.
Du brauchst auch keine Genehmigung des Arbeitgebers für die Elternzeit. Du musst lediglich die Frist zur Anmeldung der Elternzeit beachten. Dies ist im Sinne des Arbeitgebers, damit dieser eine Vertretung finden kann. Wichtig zu wissen ist, dass du während der Elternzeit kein Gehalt bekommst. Stattdessen kannst du Elterngeld oder ElterngeldPlus vom Staat bekommen. ElterngeldPlus ermöglicht es, länger finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn man in Teilzeit arbeitet. In diesem Artikel wird das Elterngeld näher erklärt.
Die Kündigung erfolgt also normal, indem du ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzt und dieses fristgerecht an den Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung schickst. Beachte dabei vor allem beim Postversand, dass das Eingangsdatum für die Frist wichtig ist und nicht das Datum, an dem du den Brief in den Briefkasten wirfst. Hier liest du mehr zum richtigen Kündigungsschreiben.
Die Kündigungsfrist bei Elternzeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Stelle für dich freizuhalten, damit du nach dem Ende der Elternzeit in deinen Job zurückkehren kannst. Du als Arbeitnehmer:in kannst jedoch ganz normal kündigen in der Elternzeit, wenn ein neuer Job attraktiver erscheint.
Dabei musst du die in deinem Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist beachten. Meist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, wobei es auch andere Regelungen gibt. Schau also vorher in deinen Arbeitsvertrag. Ein Beispiel: Du willst zum 1. September eine neue Stelle antreten. Die Kündigung muss dann vier Wochen vorher erfolgen, also zum 1. August.
Verlängerte Kündigungsfrist am Ende der Elternzeit beachten
Ein Rechenbeispiel:
Nach der Geburt des Kindes hast du zwei volle Jahre Elternzeit genommen, um dich ganz dem Nachwuchs zu widmen. Im zweiten Jahr merkst du allmählich, dass du gar keine Lust hast, in den alten Beruf zurückzukehren. Du fängst an, die Fühler nach einem neuen Arbeitsplatz auszustrecken. Vielleicht nutzt du die Chance auch schon zu einer Fortbildung, um deine Chancen zu verbessern. Willst du nun kündigen während der Elternzeit, weil ein neuer Job wartet, darfst du dir damit nicht zu lange Zeit lassen: Die Kündigung muss drei Monate vor Ende der Elternzeit erfolgen.
Auch diese Regelung ist vor allem für den Arbeitgeber gedacht, der bereits mit deiner Rückkehr ins Büro plant. Er hat so mehr Zeit, qualifizierten Ersatz für dich zu finden. Gehen die zwei Jahre deiner Elternzeit zum Beispiel am 31. Oktober zu Ende, musst du bis spätestens 31. Juli kündigen.
Nachteile einer Kündigung während der Elternzeit
Wenn du während deiner Elternzeit kündigst, gibt es mehrere Nachteile, die du berücksichtigen solltest. Ein wesentlicher Nachteil ist der Verlust der restlichen Elternzeit. Die Elternzeit ist an deinen aktuellen Arbeitgeber gebunden, und nach einer Kündigung erlischt dein Anspruch auf den verbleibenden Zeitraum der Elternzeit bei diesem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass du nicht automatisch die volle Elternzeit bei deinem neuen Arbeitgeber fortsetzen kannst.
Zudem verfallen nicht nur die restlichen Monate der Elternzeit, sondern auch das Elterngeld, das du auf Grundlage deiner vorherigen Elternzeitansprüche erhalten hast. Wenn du also noch mehrere Monate Elternzeit übrig hast und während dieser Zeit kündigst, verlierst du diese Ansprüche und musst dich finanziell neu orientieren.
Theoretisch kannst du beim neuen Arbeitgeber ebenfalls Elternzeit beantragen. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Du musst die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen, was bedeutet, dass ein lückenloser Übergang von der Elternzeit bei deinem alten Arbeitgeber zu der bei deinem neuen Arbeitgeber meist nicht möglich ist. Dies kann dazu führen, dass du zunächst auf eine Einkommenslücke stößt oder deine Elternzeit mit Verzögerung starten musst.
Ein weiterer Nachteil der Kündigung während der Elternzeit ist die Unsicherheit in Bezug auf deine berufliche Planung. Es ist wichtig, bereits im Vorstellungsgespräch mit deinem potenziellen neuen Arbeitgeber offen über deine verbleibende Elternzeit zu sprechen. Erkläre ihm, dass du beabsichtigst, einen Teil der Elternzeit zu nutzen, um dich beruflich weiterzubilden oder dich auf deine neue Stelle vorzubereiten. Ein transparenter Dialog kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und dem neuen Arbeitgeber deine Situation verständlich zu machen.
Während der Elternzeit Teilzeit arbeiten
Der Gesetzgeber erlaubt es, die Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Gedacht ist dies eigentlich für Eltern, die sich gerne wieder in den Job einbringen und den Anschluss nicht verlieren wollen. Vielleicht hast du die ganzen drei Jahre Elternzeit beantragt und merkst im zweiten Jahr allmählich, dass du unterfordert bist. Dein Kleinkind ist nicht mehr ständig auf dich angewiesen und dein Kopf sehnt sich nach Kontakten mit Erwachsenen und geistigen Herausforderungen. Nun kannst du zumindest einige Stunden pro Woche wieder arbeiten.
Der Clou: Theoretisch kannst du nun auch schon für einen neuen Arbeitgeber tätig werden. Da allerdings dein Arbeitsvertrag mit dem alten Arbeitgeber noch läuft, benötigst du dessen Einverständnis. Eine Ausnahme besteht, wenn du vorhast, in Teilzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Gesetzlich ist die Teilzeit in Elternzeit auf 30 Wochenstunden begrenzt. Besser ist es also, erst zu kündigen in der Elternzeit und dann den neuen Job anzufangen.
Tipp: Erstmal zum Arbeitgeber zurück
Du siehst also, kündigen in der Elternzeit für einen neuen Job ist möglich, aber mit Nachteilen wie dem Verlust der restlichen Elternzeit oder einer verlängerten Kündigungsfrist verbunden. Dazu kommt, dass dein Arbeitgeber nicht sonderlich begeistert sein wird, wenn er dir zwei Jahre die Stelle freihält und du dich dann entscheidest, doch nicht zurückzukommen.
Vielfach ist es sinnvoller, die Sache etwas ruhiger anzugehen: Nutze die Elternzeit für Weiterbildungen, mit denen du dich für bessere Stellen empfiehlst. Seit 2023 werden einige Weiterbildungen auch durch staatliche Programme stärker gefördert, um Eltern in Elternzeit den Wiedereinstieg zu erleichtern. Kläre mit deinem Vorgesetzten ab, ob es vielleicht auch spannende neue Herausforderungen im Unternehmen für dich gibt. Schon ein Abteilungswechsel oder ein neues Team können dafür sorgen, dass die Arbeit wieder Spaß macht. Willst du wirklich weg, kannst du nach dem Ende der Elternzeit erst einmal in den alten Job zurückkehren und dich nebenbei bewerben. So gehen dir keine bezahlten Monate verloren.

