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Die gesetzliche Kündigungsfrist und was du wissen musst

Du hast nach längerer Jobsuche einen neuen besseren Arbeitsplatz gefunden oder dir wird sogar einer angeboten? Dann musst du natürlich bei deinem aktuellen Arbeitgeber die Kündigung einreichen. Ein wichtiger Punkt ist die gesetzliche Kündigungsfrist, die erst nach Einreichen der Kündigung beginnt. Hier erfährst du mehr darüber.

Was bedeutet gesetzliche Kündigungsfrist?

Für beide Seiten ist ein abruptes Ende des Arbeitsverhältnisses unangenehm. Würde dir als Arbeitnehmer von heute auf morgen gekündigt, stehst du sofort ohne Einkommen da und musst einige Wochen überbrücken, während du eine neue Stelle suchst. Verlässt du von heute auf morgen deinen Arbeitsplatz, steht umgekehrt der Arbeitgeber ohne Arbeitskraft da und benötigt ebenfalls einige Wochen, um Ersatz für dich zu finden.

Darum wurde die gesetzliche Kündigungsfrist in §622 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten. Diese orientiert sich an der Länge der Betriebszugehörigkeit und gibt beiden Seiten Zeit, einen neuen Job zu suchen bzw. eine neue Arbeitskraft zu finden.

Wie lange sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Nach §622 beträgt die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen und die Kündigung erfolgt zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonates.

Ein Beispiel für die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, bei denen diese allgemeine Frist gilt:

 

Wenn du zum Monatsende kündigen willst, ist der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingehen darf:

  • der 2. Tag des jeweiligen Monats bei Monaten mit 30 Tagen
  • der 3. Tag des jeweiligen Monats bei Monaten mit 31 Tagen
  • für den Februar gilt der 31. Januar als Stichtag (und in Schaltjahren mit einem 29. Februar der 1. Februar)

 

Bei einer Kündigung zum 15. des Folgemonats:

  • der 17. Tag des vorherigen Monats bei Monaten mit 30 Tagen
  • der 18. Tag des vorherigen Monats bei Monaten mit 31 Tagen
  • der 15. (oder 16.) Tag des vorherigen Monats beim Februar.

Ganz wichtig: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt ab dem Tag, an dem sie dem Arbeitgeber vorliegt und nicht ab dem Tag, an dem du ein Kündigungsschreiben in den Briefkasten wirfst. Willst du ganz sicher sein, dass alles im korrekten Zeitrahmen liegt, gibst du dein Kündigungsschreiben am besten persönlich in der Personalabteilung ab.

Wie lang kann die gesetzliche Kündigungsfrist noch sein?

Du findest die konkreten Angaben zu deiner gesetzlichen Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. Manche Arbeitgeber legen längere Kündigungsfristen fest, damit sie selbst mehr Zeit haben, neue Stellenanzeigen zu schalten und Ersatz zu finden. Nicht unüblich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Dazu regelt der §622 die gesetzliche Kündigungsfrist für Mitarbeiter, die länger beim gleichen Unternehmen gearbeitet haben. Damit sollen vor allem ältere Mitarbeiter geschont werden, die dem Unternehmen lange die Treue gehalten haben und die sich auf einmal neu orientieren müssen:

 

  • ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Ende des Kalendermonates
  • ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: 3 Monate
  • ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Monate
  • ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit: 5 Monate
  • ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 6 Monate
  • ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: 7 Monate

Hast du beispielsweise 16 Jahre für das Unternehmen gearbeitet, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten. Wird dir dann zum Beispiel am 10. März gekündigt, kannst du noch bis zum 30. September für das Unternehmen arbeiten. Häufig wird dir jedoch eine Abfindung in Kombination mit einer Freistellung angeboten, damit du früher gehen kannst.

Wie kann ich die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen?

Willst du früher aus dem Job aussteigen als die verhandelte oder gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag zulässt, kannst du um eine Aufhebung des Vertrags bitten. In vielen Fällen wird dir der Chef entgegen kommen.

 

Du kannst dabei auch auf ihn zugehen und zum Beispiel offen sagen, dass du bis zum Tag X kündigen willst, weil du spätestens dann die neue Stelle antreten musst, ihm und deinem Nachfolger aber noch eine Weile für Rückfragen zur Verfügung stehst. 

 

Besonders hilfreich ist es, wenn du deinem Chef einen Ersatz für dich vorschlagen kannst, z.B. ein Mitarbeiter der die Beförderung längst verdient hat, oder jemanden aus deinem Bekanntenkreis, der sich ideal eignen würde. So muss er nicht lange suchen.

Weitere Fragen zur gesetzlichen Kündigungsfrist

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Minijobs?

Ja, Minijobs werden genauso behandelt wie Vollzeit- und Teilzeitstellen.

Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für die Probezeit?

Nein, hier gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Dazu ist es leichter, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Hier liest du mehr über die Kündigung während der Probezeit.

Kann ich schon vor dem Antritt der neuen Stelle kündigen?

Es kommt vor: Du hast gerade anderswo einen Arbeitsvertrag unterschrieben und bekommst dann doch noch das ersehnte Angebot deines Wunscharbeitgebers. In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist der Probezeit (zwei Wochen). Vielleicht zeigt sich der neue Arbeitgeber auch kulant und unterzeichnet einen Aufhebungsvertrag.

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