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Elternzeit beantragen: Fristen, Musterschreiben & mehr

Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte berufliche Auszeit für junge Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen möchten. Wie so häufig, hat es die deutsche Bürokratie jedoch wieder kompliziert gemacht. Willst du Elternzeit beantragen und weißt nicht genau, wie viel Zeit dir eigentlich zusteht oder wie du in dieser Zeit deinen Lohn beziehst? Hier beantworten wir die die wichtigsten Fragen zum Antrag auf Elternzeit.

Was ist die Elternzeit?

Die Elternzeit ist in §15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Sie soll junge Eltern, insbesondere junge Mütter beruflich absichern, wenn sie ihr Baby in den ersten Lebensjahren selbst betreuen möchten. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

 

 

  • Alle Berufstätigen, die Vollzeit oder Teilzeit oder in Minijobs arbeiten, können Elternzeit beantragen.
  • Elternzeit kann ausdrücklich auch von Vätern beantragt werden.
  • Das Arbeitsverhältnis läuft während der Elternzeit weiter und kann auch nicht gekündigt werden.
  • Die Zustimmung des Arbeitgebers ist bei Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nicht erforderlich.
  • Während der Elternzeit können Eltern maximal 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Kompliziert wird die Regelung vor allem dadurch, dass die insgesamt drei Jahre Elternzeit in mehreren Teilabschnitten genommen werden dürfen, für die wiederum unterschiedliche Regeln gelten:

 

  • Bei Müttern wird die Zeit des Mutterschutzes in die drei Jahre hinein gerechnet.
  • Ab dem dritten Geburtstag sind noch maximal 24 Monate Elternzeit möglich. 12 Monate müssen also auf die ersten beiden Lebensjahre entfallen.
  • Insgesamt kann die Elternzeit in drei Abschnitte aufgeteilt werden.
  • Beide Eltern können Elternzeit beantragen.

Der Antrag auf Elternzeit

Wichtig für den Antrag auf Elternzeit ist, dass der/die Antragsteller:in hauptverantwortlich für die Betreuung des Kindes ist, also im gleichen Haushalt lebt. Ein Beispiel, wie es funktionieren könnte:

 

 

  • Die Mutter nimmt zwei Jahre Elternzeit nach der Geburt, wenn das Baby sie besonders braucht und mit Muttermilch ernährt wird.
  • Im dritten Jahr übernimmt der Vater ein Jahr lang die hauptverantwortliche Betreuung des Kleinkindes, damit die Mutter wieder in den Beruf einsteigen kann.
  • Mit dem dritten Geburtstag besucht das Kind eine Kita und beide Eltern können wieder arbeiten gehen.
  • Die Mutter hat noch ein Jahr Elternzeit in Reserve, der Vater noch zwei Jahre. Diese können bis zum achten Geburtstag des Kindes genutzt werden, zum Beispiel wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung über längere Zeit intensivere Betreuung braucht oder wenn ihr in den Sommerferien eine besonders lange Reise plant.

Manche Eltern nehmen auch gleichzeitig Elternzeit, um sich daheim mit der Betreuung abzuwechseln und weitere Aufgaben wie den Ausbau des Familiennestes zu übernehmen oder gemeinsam zu verreisen. Allerdings ist diese Entscheidung meist eine Frage der Finanzen, da nur wenige Familien auf gleich beide Einkommen verzichten können.

Die Fristen: Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Wichtig ist die Einhaltung der Fristen beim Antrag auf Elternzeit. Der Antrag darf maximal acht Wochen und muss mindestens sieben Wochen vor Beginn der Auszeit gestellt werden. Für Mütter gelten jedoch zusätzlich noch die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Willst du als Mutter also nach der Geburt Elternzeit nehmen, musst du den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt stellen, damit die Elternzeit dann beginnt, wenn der Mutterschutz abläuft.

 

Nimmst du die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes, kann der Antrag auf Elternzeit maximal 14 Wochen und mindestens 13 Wochen vor Beginn der Auszeit gestellt werden. Dabei wird von planbaren Elternzeiten ausgegangen. Erkrankt dein Kind plötzlich schwer sind meist großzügige Ausnahmen möglich.

Das Musterschreiben: Wo muss ich Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt. Dazu setzt du ein Schreiben an deinen Vorgesetzten oder einen anderen Ansprechpartner auf, den du vorher erfragen solltest. Darin hältst du die wichtigsten Punkte fest:

 

  • Der erwartete Geburtstermin
  • Den Beginn der Elternzeit (der auch schon vor der Geburt liegen kann)
  • Der Wiedereintritt in die Arbeit

 

Ein Beispiel:

"Hiermit beantrage ich die mir gesetzlich zustehende Elternzeit zur Betreuung meines Kindes, dessen Geburt vor fünf Tagen am 10. Mai stattgefunden hat. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen beantrage ich im Anschluss an meine acht Wochen Mutterschutz eine 12-monatige Elternzeit vom 28. Juni 2024 bis 30. Juni 2025. Ab 1. Juli 2025 stehe ich Ihnen wie gewohnt wieder zur Verfügung."

Wichtig: Der Brief muss handschriftlich unterschrieben werden, eine E-Mail reicht nicht.

 

Ein Tipp: Im Sinne eines guten Arbeitsverhältnisses solltest du deinen Arbeitgeber nicht urplötzlich mit dem Antrag auf Elternzeit überraschen. Sobald du weißt, dass du schwanger bist (oder deine Partnerin ein Kind erwartet) solltest du mit dem/der Vorgesetzten reden. So könnt ihr die längere Abwesenheit besser planen und etwaige Teilzeitoptionen diskutieren.

Die Elternzeit und das Geld

Elternzeit und Elterngeld werden meist in einen Topf geworfen, doch es handelt sich um zwei verschiedene Leistungen. Während der Elternzeit bleibt zwar der Arbeitsplatz gesetzlich abgesichert erhalten, doch es fließt maximal der Lohn, der für die maximal möglichen 32 Arbeitsstunden pro Woche gezahlt wird.

 

Wenn du in der Elternzeit komplett zu Hause bleibst, fließt natürlich gar kein Lohn. In diesem Fall kannst du Elterngeld als separate Leistung beziehen. In der Regel bekommst du 65% des Nettogehaltes als Basiselterngeld. Hast du zu Beispiel 2.500 Euro netto verdient, zahlt dir die Elterngeldstelle 1.625 Euro Elterngeld pro Monat. Dir fehlen 875 Euro im Monat.

 

Arbeitest du Teilzeit, beträgt das Basiselterngeld 65% des Unterschiedes zwischen deinem alten Lohn und deinem aktuellen Lohn. Ein Rechenbeispiel:

 

Du hast vor der Geburt 2.500 Euro netto in 40 Stunden Vollzeit pro Woche verdient.

Nach der Geburt arbeitest du in Teilzeit 25 Stunden pro Woche und verdienst 1.562 Euro.

Der Unterschied beträgt 938 Euro.

Daraus ergibt sich ein Basiselterngeld (65%) von 609,70 Euro.

 

Dir fehlen also im Vergleich zur Vollzeittätigkeit etwa 328 Euro pro Monat.

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