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Was du als Arbeitnehmer:in zur Rente wissen musst

Die in Deutschland übliche Form der Altersvorsorge ist die Rente. Diese setzt sich heute meist aus mehreren Säulen zusammen. Oftmals gar nicht so einfach zu verstehen, vor allem wenn man noch ganz am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht. Hier erklären wir dir, wie die Rente funktioniert und worauf du schon bei der Stellensuche achten solltest.  

So funktioniert die Rente aktuell

Die staatliche Rente funktioniert für dich als Arbeitnehmer aktuell in etwa so: 

 

  • Jeden Monat gehen 18,6 Prozent von deinem Gehalt für die Rentenversicherung ab.  Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber direkt, die andere Hälfte wird dir vom Bruttogehalt abgezogen. 
     
  • Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt heute ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. 
     
  • Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Länge und Höhe der Beitragszahlungen.  
     
  • Die Rente beträgt aktuell im Schnitt 48,15 Prozent des Nettogehaltes. 

Gerade der letzte Punkt ist ein großes Problem. Verdienst du beispielsweise aktuell 1.800 Euro netto, wird deine Rente bei knapp unter 900 Euro liegen. Das dadurch entstehende Loch in deinen Finanzen wird als Versorgungslücke oder Rentenlücke bezeichnet.

  

Wie du mit dieser Versorgungslücke umgehst, haben wir hier näher für dich erklärt. 

Gerade bei Frauen ist die Versorgungslücke häufig groß, da viele Frauen in Teilzeit arbeiten oder in Minijobs. Bei Minijobs und Teilzeitstellen zahlst du leider weit weniger in die Rentenkasse ein und deine eigene Rente fällt geringer aus. Fallegen, ob und wie du deine wöchentlicls es dir möglich ist, solltest du überhe Stundenzahl erhöhen kannst.   

Grundsätzlich gilt: Ein höheres Gehalt ist mit höheren Rentenbeiträgen und damit mit einer höheren Rente verbunden. Schau dir einmal aktuelle Stellenangebote auf RUHR24JOBS in deiner Branche an – ein Wechsel in einen neuen Job oder von Teilzeit zu Vollzeit könnte sich auch für die Rente lohnen 

Häufig gestellte Fragen zur Rente  

Zählt das Studium zur Rente? 

Ja, du kannst dir ab dem 17. Geburtstag maximal acht Jahre Schul- und Studienjahre anrechnen lassen. Obwohl du in dieser Zeit nichts einzahlst, werden diese Jahre bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt.  Jobbst du neben dem Studium, zahlst du sogar schon vollwertig in die Rentenkasse ein. Lies dir am besten einmal den vollständigen Ratgeber der Rentenversicherung mit vielen Rechenbeispielen durch. 

Sind berufliche Lehrjahre Beitragsjahre? 

Während einer beruflichen Ausbildung zahlst du Sozialversicherungsbeiträge, die dir natürlich auch bei der Rente angerechnet werden. Tatsächlich wird sogar ein fiktives höheres Gehalt (75 Prozent des Durchschnittswertes aller Versicherten) anstatt deines meist eher geringen Ausbildungslohns berechnet, damit du (theoretisch) höhere Rentenbeiträge leistest.  

Wie viel Rente bringt ein Minijob? 

Beim aktuellen Höchstverdienst für Minijobs (520 Euro) kommen später 5 Euro Rente zusätzlich pro Monat für dich heraus.  

Zählen die letzten Jahre vor der Rente mehr? 

Dies ist eine der häufigsten Fehlannahmen über die Rente. Die Rentenhöhe berechnet sich aus den Einzahlungen über das gesamte Erwerbsleben hinweg. Allerdings: Wenn du in den letzten Jahren vor Erreichen des Rentenalters noch einmal einen Karrieresprung mit höherem Gehalt machst, wird sich dies natürlich auch positiv auf die Rentenhöhe auswirken.

Relevante Hintergründe zur Rente für Arbeitnehmer 

Die Rente als Konzept zur Altersvorsorge kam ab dem 17. Jahrhundert auf. Bis dahin wurden alte Menschen einfach im Familienkreis mit durchgefüttert. Die staatliche Rente in ihrer heutigen Form geht in Deutschland auf die Sozialgesetzgebung von Otto von Bismarck zurück.  

Er entwickelte eine kapitalgedeckte Rente, bei der Geld am Aktienmarkt angelegt wurde. Die Erträge wurden dann als Rente ausgezahlt. Allerdings verbrannten zwei Weltkriege und der Nationalsozialismus den größten Teil des in Deutschland vorhandenen Kapitals. Darum wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das heutige Umlageverfahren eingeführt.

Das Umlageverfahren und seine Schwäche  

Der Gedanke hinter dieser Form der Rente: Sehr viele junge berufstätige Menschen zahlen in einen Topf ein, aus dem wenige Rentner ohne Einkommen finanziert werden. Die Beiträge, die du in diesen Topf einzahlst, werden dir jeden Monat in Form der Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen. 

Das Umlageverfahren funktionierte jedoch nur in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg gut, als sehr viele Babys auf die Welt kamen (die heutige Generation der Babyboomer), während nicht so viele Rentner zu versorgen waren.  

Leider hat sich die Bevölkerungspyramide seither auf den Kopf gestellt. Im Jahr 1962 finanzierten sechs Berufstätige eine einzige Rente. Im Jahr 1992 war dieses Verhältnis schon auf 2,7 geschrumpft und ist 2021 bei 2,1 angelangt. In naher Zukunft wird es weiter schrumpfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und weniger Berufstätige in den Topf einzahlen.  

Die Regierung hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen wie Rentenkürzungen und höheren Zuschüssen versucht, gegenzusteuern. Da auch dies nicht reichen wird, ist nun eine Rückkehr zur kapitalgedeckten Rente geplant. Dabei wird das Geld des Einzahlers dagegen im Topf gesammelt und gewinnbringend am Kapitalmarkt angelegt. Wenn du später in Rente gehst, wird dir das angesparte Geld dann als Rente ausgezahlt.  

Alternativen für eine gesicherte Zukunft neben der Rente 

Die betriebliche Altersvorsorge 

Zusätzlich zur staatlichen Rente steht dir die betriebliche Altersvorsorge offen, oft kurz Betriebsrente genannt. Seit 2002 ist der Rechtsanspruch darauf im Gesetz verankert, doch viele Menschen wissen dies gar nicht, oder trauen sich nicht, im Bewerbungsgespräch danach zu fragen. 

 

Es lohnt sich jedoch unbedingt, die staatliche Rente mit einer Betriebsrente aufzustocken und so die Versorgungslücke zu verkleinern. 

Hier liest du mehr über die betriebliche Altersvorsorge für Angestellte.   

Pension: Die Rente für Beamte

Verbeamtete Berufstätige, die direkt für den Staat arbeiten, erhalten vom Staat ein Ruhegehalt, das auch als Pension bekannt ist. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich auch hier um ein Gehalt, auch wenn die Person nicht mehr aktiv arbeitet.  

 

Hier liest du mehr über die Pension im Staatsdienst. 

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