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Kinderkrankengeld: Informationen für Eltern

Wenn ein Kind erkrankt, muss mindestens ein Elternteil zu Hause bleiben, um es zu betreuen. Damit Berufstätige keine Probleme am Arbeitsplatz haben, wurde der Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit gesetzlich verankert. Außerdem hast du ein Recht auf die Zahlung von Kinderkrankengeld, das dich vor Einkommensausfällen schützt. 

Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderkrankengeld 

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist im Sozialgesetzbuch (SGB) im Fünften Buch, Art. 1, §45 gesetzlich verankert. Du hast darauf Anspruch, wenn du die folgenden Bedingungen erfüllst: 

 

  • Du bist gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld. 
  • Dein Kind ist unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen. 
  • Niemand anders in deinem Haushalt kann die Kinderbetreuung übernehmen. 
  • Ein Arzt attestiert, dass du zur Beaufsichtigung und Pflege des erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben musst. 

 

Wie hoch ist mein Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes orientiert sich am Einkommen und beträgt für angestellte Berufstätige 90 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn du also monatlich 2.500 Euro verdienst, zahlt dir die Krankenkasse 2.250 Euro Kinderkrankengeld – theoretisch. Da du vermutlich nicht den ganzen Monat fehlst, wird diese Summe auf die fehlenden Arbeitstage herunter gerechnet.

 

Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2023 bei 116,38 Euro pro fehlendem Tag. Soll heißen: Auch wenn du so viel verdienst, dass das tägliche Kinderkrankengeld für dich bei 200 Euro liegen würde, erhältst du trotzdem nur 116,38 Euro.

Die Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld

In der Regel ist die Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld begrenzt. Eine Ausnahme wird für die Eltern schwerstkranker Kinder gemacht, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben. Grundsätzlich gilt:

 

  • Jeder Elternteil hat für jedes Kind maximal 10 Arbeitstage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  • Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind.
  • Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anspruchsdauer entsprechend, aber:
  • Bei Elternpaaren beträgt die Höchstdauer 25 Tage.
  • Bei Alleinerziehenden beträgt die Höchstdauer 50 Tage.

 

Soll heißen: Wenn du drei Kinder mit einem Partner/einer Partnerin hast, hättest du theoretisch Anspruch auf 3 x 10 Tage Kinderkrankengeld im Jahr. Dies ist dem Gesetzgeber jedoch zu viel des Guten. Sie hat eine Höchstdauer eingeführt, sodass du Kinderkrankengeld für maximal 25 Tage im Jahr erhältst und nicht wie in diesem Beispiel für 30 Tage.

Kinderkrankengeld wird dir auch dann gezahlt, wenn du im Homeoffice arbeitest. Schließlich kann niemand von dir stundenlanges konzentriertes Arbeiten verlangen, wenn du dein krankes Kind betreuen musst.

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