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Was muss im Arbeitsvertrag stehen – und was gehört nicht hinein?

Du hast die Konkurrenz aus dem Feld geschlagen und endlich deinen Traumjob ergattert. Nun kommt der große Moment: Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag. Dabei solltest du jedoch nicht zu vorschnell agieren. Nimm dir die Zeit, um den Arbeitsvertrag gründlich durchzulesen und auf Klauseln zu überprüfen, die zu deinem Nachteil ausfallen können.

Der Inhalt: Was muss ein Arbeitsvertrag laut Nachweisgesetz erfüllen?

Wichtige Inhalte des Arbeitsvertrags werden in §2 des Nachweisgesetzes festgehalten. Du solltest also darauf, dass diese Inhalte im Arbeitsvertrag nicht fehlen, denn sonst könnte er ungültig sein.

Die Checkliste der wichtigen Punkte im Überblick:

 

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer.
  • Der Arbeitsort
  • Kurze Beschreibung der Aufgaben
  • Dauer der Probezeit
  • Gehalt und weiter Vergütungen/Leistungen
  • Die vereinbarte Arbeitszeit inkl. Ruhepausen
  • Dauer des Urlaubs
  • Anspruch auf Fortbildung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Angaben zum Ablauf einer Kündigung

 

Einige dieser Punkte sind leicht zu verstehen, zum Beispiel der Zeitpunkt, an dem du deinen neuen Job startest. Bei anderen Punkten ist jedoch Vorsicht geboten. Teilweise verstecken sich im Arbeitsvertragkompliziert formulierte Klauseln. Diese solltest du zur Not mehrmals lesen und auch nachfragen, um sicher zu sein, dass du diese Inhalte im Arbeitsvertrag richtig verstanden hast.

Strittige Punkte im Arbeitsvertrag: worauf achten?

Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In unterschiedlichen Branchen gibt es unterschiedlich wichtige Punkte. Hier sind einige, die jedoch in vielen Berufen zutreffen:

Arbeitsort

Hier solltest du vor allem auf Klauseln bezüglich einer etwaigen Versetzung an einen anderen Standort achten. Willst du auf keinen Fall umziehen, solltest du nichts unterschreiben, das dem Arbeitgeber eine Versetzung gegen deinen Willen erlaubt. Außerdem kann der Arbeitsvertrag hier festlegen, ob und in welchem Maß Home Office erlaubt ist.

Aufgabenbeschreibung

Dieser Punkt ist wichtig, falls du gegen deinen Willen Aufgaben übernehmen sollst, die außerhalb deiner Expertise und Qualifikation liegen. Dann kannst du dich auf den Arbeitsvertrag berufen, der diese Aufgaben nie vorgesehen hat.

Gehalt

Hier kommt es vor allem auf die einzelnen Angaben zusätzlich zum vereinbarten Grundgehalt an, also zum Beispiel Provisionen und Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld. Ganz wichtig: Achte darauf, dass die Vergütung von Überstunden festgehalten ist. Schwammige Klauseln können dazu führen, dass dir unbezahlte Überstunden aufgedrängt werden, obwohl dies nicht erlaubt ist.

 

Beliebt ist zum Beispiel die Formulierung „Die Arbeitsstunden richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen“. Damit könnte der Chef dich in besonders stressigen Zeiten (zum Beispiel im Einzel- und Versandhandel in der Vorweihnachtszeit) zu langen Arbeitszeiten verdonnern und in schwachen Zeiten (im Sommerloch) die Arbeitszeit und damit das Gehalt reduzieren.

Was ist noch wichtig für einen Arbeitsvertrag?

In jedem Arbeitsvertrag findet sich die sogenannte Geheimhaltungsklausel. Diese besagt, dass du keine Firmeninterna nach außen tragen darfst. Dies ist völlig legitim, schließlich besteht die Gefahr, dass du Betriebsgeheimnisse wie Patente und neue Innovationen an die Konkurrenz weitergeben könntest.

Häufig gibt es auch eine Ausschlussklausel, die besagt, dass Beschwerden nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sind. Fällt dir zum Beispiel erst nach zwei Jahren auf, dass du einmal nur halb so viel Weihnachtsgeld bekommen hast, wie dir zustand, ist es meist zu spät, um dieses noch einzufordern.

Ganz wichtig für berufstätige Frauen: Jede Art von Klausel, die dem Mutterschutzgesetz zuwiderläuft ist verboten. Dir darf nicht gekündigt werden, wenn du schwanger wirst und dir darf auch nicht mit Kündigung gedroht werden, wenn du Pläne hast schwanger zu werden.

Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverbote

Vielleicht willst du zusätzlich zu deiner Vollzeitstelle einen weiteren Minijob ausführen, um dir etwas dazuzuverdienen oder weil dir die Arbeit einfach Spaß macht, zum Beispiel abends in der Musikkneipe jobben und immer wieder neue Bands zu hören.

 

Der Arbeitgeber kann dir einen Zweitjob nicht komplett verbieten, aber im Arbeitsvertrag Bedingungen festlegen. So kann er dir den abendlichen Job in der Musikkneipe verbieten, wenn du dadurch die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden nicht mehr einhalten kannst.

 

Dazu gilt meist ein Wettbewerbsverbot: Du kannst keinen Zweitjob annehmen, der dem Erstjob gleicht und nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses darfst du für eine gewisse Zeit nicht bei einem direkten Konkurrenten arbeiten.

Individuelle Inhalte im Arbeitsvertrag

Je nach Branche gibt es noch andere Punkte, die für dich wichtig sein könnten. Auch diese sollten im Arbeitsvertrag schriftlich und eindeutig festgelegt sein. Einige Beispiele:

 

  • Hast du Anspruch auf einen Dienstwagen und darfst du den Dienstwagen auch privat nutzen? 
  • Wurden dir im Vorstellungsgespräch andere Leistungen versprochen und wenn ja in welcher Form (zum Beispiel das Deutschlandticket oder ein monatliches Budget für Fortbildungen)?
  • Ist am Arbeitsplatz die private Nutzung des Internets erlaubt und wenn ja, in welcher Form und wie lange?
  • Brauchst du Arbeitskleidung und wird diese vom Arbeitgeber kostenlos bereitgestellt?

Ein weiterer Punkt, der Konfliktpotenzial bietet, sind Klauseln zum äußeren Erscheinungsbild. Hier ist zwischen verschiedenen Dingen zu trennen:

 

  • Vorgaben, die der Hygiene oder Sicherheit dienen, sind grundsätzlich zulässig. Dies umfasst zum Beispiel das Entfernen von Piercings oder der Verzicht auf lange künstliche Fingernägel. 
  • Das Tragen von Uniformen und Dienstkleidung kann ebenfalls verlangt werden. Dazu gehören nicht nur offizielle Uniformen, wie die der Polizei, sondern zum Beispiel auch einheitliche T-Shirts für Servicemitarbeitende, um diese leichter erkennbar zu machen. 
  • In Tätigkeiten mit Publikumsverkehr können Arbeitgeber durchaus das Einhalten bestimmter Dresscodes fordern, da die Mitarbeitenden hier die Firma gegenüber der Öffentlichkeit repräsentieren.

Wenn du an den Armen stark tätowiert bist, kann ein konservativer Arbeitgeber durchaus verlangen, dass du die Tattoos mit langärmeliger Kleidung versteckst. Akzeptierst du dies im kalten Winter und unterschreibst den Arbeitsvertrag, in dem dies schriftlich festgelegt ist, kannst du dich im Sommer nicht beschweren, wenn du lieber ein T-Shirt tragen würdest. 

Bist du bei bestimmten Formulierungen im Arbeitsvertrag unsicher, solltest du dir die Zeit nehmen, ihn von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Hab keine Scheu, notfalls Änderungen zu verlangen.

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