Ein neuer Job bedeutet für viele Menschen sowohl Vorfreude als auch Nervosität. Endlich hat man die lang ersehnte Stelle gefunden, auf die man so lange hingearbeitet hat. Der erste Arbeitstag und die ersten Wochen im neuen Job sind jedoch mit Unsicherheit verbunden. Es erinnert oftmals an einen Beziehungstest. Werde ich die Erwartungen erfüllen? Kann ich die Stelle wieder verlieren? Was passiert, wenn ich mich nicht wohlfühle und kündigen will? Muss ich eine Kündigung begründen?
Dieser Artikel gibt dir alle wichtigen Informationen zur Kündigung in der Probezeit, damit du mit einem klaren Plan und den richtigen Schritten vorgehen kannst. Dabei gehen wir auf die häufigsten Gründe für eine Kündigung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die notwendigen Formalitäten ein.
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Warum wird ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt?
Die Probezeit dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer als Möglichkeit, sich besser kennenzulernen und festzustellen, ob die Zusammenarbeit langfristig funktioniert. Trotz aller Vorbereitung und Planung kann es jedoch vorkommen, dass das Arbeitsverhältnis schon während der Probezeit beendet wird. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Kündigung in dieser Phase ausgesprochen werden kann:
- Schlechtes Arbeitsklima
- Zu hohe Anforderungen
- Fehlende Fachkenntnisse
- Probleme bei der Integration in das Arbeitsteam
- Unterschiedliche Vorstellungen
Unabhängig vom Grund ist es wichtig, dass eine Kündigung während der Probezeit immer den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Kündigung gemäß den geltenden Vorschriften und mit der richtigen Frist erfolgt, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.
Kündigung in der Probezeit – Wie muss sie aussehen?
Wenn du dich entschieden hast, während der Probezeit zu kündigen, ist es wichtig, das Kündigungsschreiben korrekt zu formulieren, damit es rechtlich wirksam ist. Eine schriftliche Kündigung ist grundsätzlich notwendig, und es gibt bestimmte Formvorgaben, die du beachten solltest, um sicherzustellen, dass der Kündigungsprozess reibungslos verläuft.
Du willst noch vor Beginn der Probezeit kündigen? Hier erfährst du, wie du den unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen kannst.
Form und Inhalt der Kündigung
Das Kündigungsschreiben sollte formal und klar strukturiert sein. Achte darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:
- Absender und Empfänger: Beginne das Schreiben mit deinen vollständigen Kontaktdaten und denen des Unternehmens. Dies sind deine Anschrift sowie die des Arbeitgebers (Firma, Adresse). In großen Unternehmen kann es hilfreich sein, die Abteilung und, falls vorhanden, deine Personalnummer anzugeben, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Datum: Achte darauf, das aktuelle Datum anzugeben. Dies ist wichtig, um die Kündigung fristgerecht einreichen zu können und den Beginn der Kündigungsfrist festzulegen.
- Betreff: Der Betreff sollte klar und präzise formuliert werden, z. B. „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Datum]“ oder „Kündigung von [dein Name] zum [Datum]“.
- Fließtext: Im Hauptteil des Kündigungsschreibens solltest du die Kündigung kurz und sachlich formulieren. Ein paar Sätze reichen aus. Du kannst anmerken, dass du das Arbeitsverhältnis zum gewünschten Datum beenden möchtest. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber je nach Situation sinnvoll sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Unterschrift: Beende das Schreiben unbedingt mit deiner handschriftlichen Unterschrift. Ohne diese ist die Kündigung nicht vollständig und wird nicht als rechtsgültig anerkannt.
Beispiel für ein Kündigungsschreiben in der Probezeit:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Firma Muster GmbH
Personalabteilung
Beispielstraße 10
12345 Musterstadt
Musterstadt, [Datum]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis, das am [Startdatum] begonnen hat, fristgerecht zum [Enddatum]. Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, in Ihrem Unternehmen tätig gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
[Handschriftliche Unterschrift]
Max Mustermann
Tipp
Auch wenn es schwerfällt, versuche, die Kündigung in einem neutralen Ton zu halten und im besten Fall das Unternehmen für die Chance zu danken, auch wenn du dich letztlich nicht wohlfühlst. Ein respektvoller und höflicher Abschied kann später von Vorteil sein, wenn du Referenzen benötigst oder erneut Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen möchtest.
Fristen und Regelungen: Was ist bei der Kündigung in der Probezeit zu beachten?
Eine Kündigung während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauert, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage. Dies ist eine verkürzte Frist, die beiden Seiten die notwendige Flexibilität gibt. In vielen Fällen wird diese Frist nicht verändert, es ist jedoch auch möglich, dass im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart wird.
Du möchtest nach der Probezeit kündigen? Dann findest du hier alles Wichtige zur gesetzlichen Kündigungsfrist.
Beispiel zur Kündigungsfrist
Angenommen, deine Probezeit endet am 1. Mai. In diesem Fall muss dein Kündigungsschreiben spätestens am 16. April beim Arbeitgeber eingehen, um die 14 Tage Frist einzuhalten. Du kannst es auch früher übergeben, zum Beispiel am 1. April, was bedeuten würde, dass dein letzter Arbeitstag der 15. April wäre.
Abweichungen durch den Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag können auch andere Fristen vereinbart sein, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Prüfe daher deinen Arbeitsvertrag, um sicherzustellen, dass keine abweichenden Kündigungsfristen festgelegt wurden.
Tarifvertragliche Regelungen
Falls du in einem Unternehmen arbeitest, das einem Tarifvertrag unterliegt, können dort ebenfalls spezielle Kündigungsfristen festgelegt sein. Achte darauf, ob solche Regelungen für dein Arbeitsverhältnis gelten.
Frist nicht eingehalten?
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. In diesem Fall könnte es auch zu Schadensersatzansprüchen kommen. Es ist daher wichtig, die Frist genau zu beachten.
Wann ist eine Kündigung des Arbeitgebers in der Probezeit möglich?
Die Probezeit ermöglicht auch dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Speziell in der Probezeit genießt der Arbeitgeber einige Privilegien, die es dem Unternehmen ermöglichen, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
Eine fristlose Kündigung ist dabei möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung sowie die Unfähigkeit, die an den Job gestellten Anforderungen zu erfüllen. Der Arbeitgeber muss sich bei der Kündigung jedoch an die üblichen Gesetze halten und darf nicht willkürlich oder sittenwidrig agieren. Außerdem stehen schwangere Menschen auch in der Probezeit unter besonderem Kündigungsschutz.
Was sind deine Rechte als Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Probezeit?
Du hast innerhalb der Probezeit nicht nur Pflichten, sondern auch einige Rechte und bist somit nicht völlig ungeschützt. Auch ohne gesetzlichen Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten, darf der Arbeitgeber dir weder aus Willkür noch aus diskriminierenden Gründen kündigen. Hierzu zählen alle Kündigungsgründe, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, wie zum Beispiel Entlassungen aufgrund von Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder Geschlecht.
Ist der Betriebsrat bei einer Kündigung in der Probezeit zu beteiligen?
Im Normalfall ist der Betriebsrat bei einer Kündigung in der Probezeit nicht zwingend einzubeziehen. Sollte die Anhörung des Betriebsrats jedoch trotzdem erforderlich sein, so ist das auch möglich. Der Betriebsrat hat auch bei einer Probezeitkündigung Mitbestimmungsrechte. Zudem ist es ratsam, im Falle einer Kündigung das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls Informationen über unternehmensintern geltende Regeln zum Kündigungsschutz einzuholen.
Hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung während der Probezeit?
Selbst wenn die Probezeit nicht erfolgreich verläuft und eine Kündigung ausgesprochen wurde, hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses sollte die erbrachten Leistungen und Fähigkeiten objektiv darstellen. Beachte, dass ein gutes Zeugnis bei der Jobsuche nach einer Kündigung von großem Wert ist, weshalb du nicht darauf verzichten solltest. Natürlich musst du als Arbeitnehmer:in am Ende abwägen, wie sinnvoll ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit ist. Es macht schließlich einen großen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis nur ein paar Wochen oder mehrere Monate gedauert hat.
Fazit: Verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit
Eine Probezeit ist immer mit Risiken und Herausforderungen verbunden. Durch die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der oder die Arbeitnehmende mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (laut BGB) – es sei denn, es ist eine andere Regelung für die Kündigung im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Wer die Regelungen rund um die Themen Kündigung und Kündigungsschutz kennt, ist klar im Vorteil. Daher lohnt es sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau zu studieren und sich über mögliche individuelle Fristen oder Beschränkungen zu informieren.

