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Kündigung in der Probezeit: Regeln & Fristen

Ein neuer Job bedeutet für viele Menschen sowohl Vorfreude als auch Nervosität. Endlich hat man die lang ersehnte Stelle gefunden, auf die man so lange hingearbeitet hat. Der erste Arbeitstag und die ersten Wochen im neuen Job sind jedoch mit Unsicherheit verbunden. Es erinnert oftmals an einen Beziehungstest. Werde ich die Erwartungen erfüllen? Kann ich die Stelle wieder verlieren? Was passiert, wenn ich mich nicht wohlfühle und kündigen will? Muss ich eine Kündigung begründen? Damit du dich bei Jobbeginn voll und ganz auf deine Arbeit konzentrieren kannst, findest du in diesen Blogbeitrag alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Probezeit und Kündigung.

Warum wird ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt?

Eine Kündigung in der Probezeit ist nicht ungewöhnlich. Trotz intensiver Gespräche und Prüfung von Unterlagen kommt es durchaus vor, dass sich Arbeitnehmer:innen nach kurzer Zeit vom Unternehmen wieder trennen. Die häufigsten Gründe für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit sind:

 

  • Schlechtes Arbeitsklima
  • Zu hohe Anforderungen
  • Fehlende Fachkenntnisse
  • Probleme bei der Integration in das Arbeitsteam
  • Unterschiedliche Vorstellungen

Ganz gleich, warum das Arbeitsverhältnis bereits in der Probezeit beendet wird, wichtig ist immer, dass bei Kündigung beide Seiten die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen respektieren und ihre Verpflichtungen erfüllen.

 

Dieses Vorgehen sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Kündigung. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte insbesondere der Arbeitgeber darauf achten, dass Kündigungen auf objektiven und nachvollziehbaren Gründen beruhen.

Welche allgemeinen Kündigungsfristen gelten während der Probezeit?

Eine Kündigung während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauert, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen.

 

Für gewöhnlich sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgelegt und in der Probezeit kürzer als bei einem regulären Arbeitsverhältnis. Diese vergleichsweise kurze Kündigungsfrist soll beiden Parteien die größtmögliche Flexibilität bieten. Doch es ist auch möglich, diese Regelung zu umgehen. Im Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist während der Probezeit festgelegt werden.

Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch du als Arbeitnehmer:in hast das Recht, das Arbeitsverhältnis in der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird. Du musst in diesem Fall keine Begründung geben, sie kann jedoch im Sinne einer fairen Kommunikation hilfreich sein.

Wann ist eine Kündigung des Arbeitgebers in der Probezeit möglich?

Die Probezeit ermöglicht auch dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Speziell in der Probezeit genießt der Arbeitgeber einige Privilegien, die es dem Unternehmen ermöglichen, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.

 

Eine fristlose Kündigung ist dabei möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise eine grobe Pflichtverletzung sowie die Unfähigkeit, die an den Job gestellten Anforderungen zu erfüllen. Der Arbeitgeber muss sich bei der Kündigung jedoch an die üblichen Gesetze halten und darf nicht willkürlich oder sittenwidrig agieren. Außerdem stehen schwangere Menschen auch in der Probezeit unter besonderem Kündigungsschutz.

Was sind deine Rechte als Arbeitnehmer:in bei einer Kündigung in der Probezeit?

Du hast innerhalb der Probezeit nicht nur Pflichten, sondern auch einige Rechte und bist somit nicht völlig ungeschützt. Auch ohne gesetzlichen Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten, darf der Arbeitgeber dir weder aus Willkür noch aus diskriminierenden Gründen kündigen. Hierzu zählen alle Kündigungsgründe, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, wie zum Beispiel Entlassungen aufgrund von Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder Geschlecht.

Ist der Betriebsrat bei einer Kündigung in der Probezeit zu beteiligen?

Im Normalfall ist der Betriebsrat bei einer Kündigung in der Probezeit nicht zwingend einzubeziehen. Sollte die Anhörung des Betriebsrats jedoch trotzdem erforderlich sein, so ist das auch möglich. Der Betriebsrat hat auch bei einer Probezeitkündigung Mitbestimmungsrechte. Zudem ist es ratsam, im Falle einer Kündigung das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls Informationen über unternehmensintern geltende Regeln zum Kündigungsschutz einzuholen.

Hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung während der Probezeit?

Selbst wenn die Probezeit nicht erfolgreich verläuft und eine Kündigung ausgesprochen wurde, hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses sollte die erbrachten Leistungen und Fähigkeiten objektiv darstellen. Beachte, dass ein gutes Zeugnis bei der Jobsuche nach einer Kündigung von großem Wert ist, weshalb du nicht darauf verzichten solltest. Natürlich musst du als Arbeitnehmer:in am Ende abwägen, wie sinnvoll ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit ist. Es macht schließlich einen großen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis nur ein paar Wochen oder mehrere Monate gedauert hat.

Fazit: Verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit

Eine Probezeit ist immer mit Risiken und Herausforderungen verbunden. Durch die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der oder die Arbeitnehmende mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (laut BGB) – es sei denn, es ist eine andere Regelung für die Kündigung im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt. Wer die Regelungen rund um die Themen Kündigung und Kündigungsschutz kennt, ist klar im Vorteil. Daher lohnt es sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau zu studieren und sich über mögliche individuelle Fristen oder Beschränkungen zu informieren.

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