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Krank und Urlaub: Das musst du beachten

Wenn sich Urlaub und Krankschreibung zeitlich überschneiden, kommen immer wieder rechtliche Fragen auf. Dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Erkrankung in den Urlaub? Was passiert, wenn die Krankheit im Urlaub ausbricht, und gibt es die Möglichkeit, die Urlaubstage nachzuholen? Nachfolgend werden die rechtlichen Zusammenhänge und Regelungen für den Urlaubsanspruch und die Arbeitsunfähigkeit aufgeklärt.

Nahtloser Urlaubsantritt nach Krankheit – das sagt das Arbeitsrecht

Einige Arbeitgeber sind der Meinung, dass es unmittelbar nach einer Erkrankung keinen Anspruch auf Urlaub gibt. Es gibt jedoch keine Gesetze, die regeln, dass du als Arbeitnehmer:in den genehmigten Urlaub nach einer Krankheit nicht nehmen darfst.

 

Ebenfalls gibt es keine Regelung, die besagt, dass du vor dem Urlaubsantritt mindestens einen Tag zur Arbeit kommen musst. Das bedeutet, dass ein nahtloser Übergang von Krankheit in Urlaub möglich ist. Im Notfall kannst du als Arbeitnehmende:r dein Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen, sollte der Arbeitgeber nicht mit dem Urlaub einverstanden sein.

Krank vor dem Urlaub

Du hast als Arbeitnehmer:in verschiedene Rechte, wenn es zum Zusammentreffen von einer Erkrankung und dem Urlaub kommt. Sofern du kurz vor dem Urlaub krank wirst, kann der jeweilige Arbeitgeber dich nicht zum Urlaubsantritt zwingen. Auch wenn du während des geplanten Urlaubs wieder gesund wirst, steht es dir frei, ob du die restlichen Urlaubstage nutzen oder zur Arbeit antreten willst.

Den Urlaub eigenmächtig um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu verlängern, ist dir als Arbeitnehmer:in nicht erlaubt.

Entscheidest du dich dafür, nicht zum Urlaub anzutreten, so muss die Urlaubsplanung für den gesamten Zeitraum neu verhandelt werden. Du hast aber keinen Anspruch darauf, dass dir der Urlaub unmittelbar nach der Genesung zugesprochen wird. Denn: Die konkrete Urlaubseinteilung hängt immer von diversen betrieblichen Faktoren ab. Arbeitgeber sind auch nicht dazu verpflichtet, die nicht genommenen Urlaubstage auszuzahlen.

Wenn du als Arbeitnehmer:in zwischen Genehmigung und Urlaubsantritt krank wirst, den Urlaub aber in völliger Gesundheit antreten kannst, ist die Streichung des Urlaubs seitens des Arbeitgebers nicht erlaubt. Der Urlaubsanspruch lässt sich in diesem Fall nur verweigern, wenn gravierende betriebliche Gründe ausschlaggebend sind.

Urlaubsantritt trotz Krankschreibung – ist das erlaubt?

Ist es möglich beziehungsweise sinnvoll, trotz Krankschreibung in den geplanten Urlaub zu gehen? Der Urlaub hat den Zweck, dass du dich als Arbeitnehmende:r in dieser Zeit erholen sollst. Je nachdem, welche Aktivitäten geplant sind, ist es also durchaus möglich, dass du den Erholungszweck verfolgen kannst. Ein Wellnessurlaub oder ein Ausflug in die Berge können beispielsweise sehr wohltuend für das körperliche und mentale Wohlergehen sein. Sofern die Erholung vorrangig ist, kannst du als Arbeitnehmer:in deinen Urlaub ohne rechtliche Konsequenzen in Anspruch nehmen. Bist du länger als sechs Wochen krank, darfst du ebenfalls Urlaub machen und bekommst in dieser Zeit von der Krankenkasse Krankengeld.

Anders ist es jedoch, wenn der Urlaub der Genesung im Wege steht oder sich sogar negativ auf die Genesung auswirkt. Dazu zählen u.a. physisch sehr anstrengende Urlaubsaktivitäten wie Klettern oder Wassersport nach einem Knochenbruch oder Reisen mit feierlichen Unternehmungen und viel Alkoholkonsum bei psychischen Erkrankungen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder mit der Kündigung reagieren.

Wer die Krankheit nur vortäuscht, verstößt nicht nur gegen die arbeitsvertraglichen Regelungen, sondern erfüllt sogar das Betrugsdelikt.

Wenn der Arbeitgeber an deiner Arbeitsunfähigkeit zweifelt, gibt es zunächst nichts, was er gegen die Befürchtung unternehmen kann. Allerdings ist die zuständige Krankenkasse dazu berechtigt, den Gesundheitszustand überprüfen zu lassen.

Krankheit tritt im Urlaub auf

Wenn du als Arbeitnehmer:in erst während des Urlaubs krank wirst, hast du das Recht, dass dir der nicht genutzte Urlaubsanspruch gutgeschrieben wird. Das liegt daran, dass du dich während der Arbeitsunfähigkeit nicht erholen kannst. Dieses Recht kannst du jedoch nur nutzen, wenn:

 

  • du am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt gehst und eine Krankschreibung vorweisen kannst. Auch im Ausland ist es wichtig, zum Arzt zu gehen und eine Krankschreibung einzuholen.

 

  • du deinen Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit informierst. Ab dem Zeitpunkt der Erkrankung muss der Arbeitgeber auch wissen, unter welcher Urlaubsadresse du vorzufinden bist.

Hierbei kommt das eAU-Verfahren ins Spiel: Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich. Nach deinem Arztbesuch übermittelt dieser deine Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an deine Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese Informationen dann abrufen und hat somit sofortigen Zugriff auf deinen Gesundheitsstatus.

 

Das eAU-Verfahren greift aber nicht nur im Fall einer Erkrankung während des Urlaubs, sondern generell bei jeder Arbeitsunfähigkeit. Es soll den Prozess der Krankmeldung und Übermittlung der Bescheinigung an den Arbeitgeber vereinfachen und beschleunigen

Urlaubsanspruch bei langer Krankheit

Eine langanhaltende Erkrankung mit Krankschreibung bedeutet nicht automatisch, dass du als Arbeitnehmer:in auf deinen Urlaubsanspruch verzichten musst. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf Urlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres bestehen bleibt.

 

Beispiel: Du reichst im Jahre 2024 eine Krankschreibung ein. Die 15-Monatsfrist gilt aber erst ab Ende des Urlaubsjahres; sie fängt also erst ab dem 01.01.2025 an und endet am 31.03.2026. Der gesamte Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2024 bleibt so bis Ende März 2026 erhalten.

 

Wichtig ist aber, dass du als Arbeitnehmer:in den Urlaub erst antreten kannst, wenn du genesen bist; also wenn die Krankschreibung ausgelaufen ist.

Die Krankenkasse springt ab der siebten Krankheitswoche mit Krankengeld ein. In den ersten sechs Wochen müssen die Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung übernehmen. Während die Arbeitgeber das volle Gehalt überweisen, fällt das Krankengeld der Krankenkasse um zehn Prozent geringer aus. Dauert die Erkrankung länger als 78 Wochen an, endet der Anspruch auf Krankengeld; die Krankenkasse fordert ihre Kundschaft dann zu Folgeschritten auf.

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