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Alles zum BAföG: Dieses Geld steht dir zu 

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Meist ist mit dem Begriff die staatliche Förderung gemeint, die Studierende aus einkommensschwachen Familien erhalten. Im Idealfall können Studierende viele tausend Euro mehr an Förderung erhalten als sie später zurückzahlen müssen. Allerdings ist dies nicht immer einfach. Wir gehen dem Thema nun einmal nach:

Wie funktioniert BAföG? 

Damit ein Studium nicht nur für Jugendliche aus reichen Elternhäusern möglich ist, führte die Bundesregierung bereits 1957 eine erste Form der finanziellen Förderung ein. Diese wurde 1971 im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verankert und seither mehrfach überarbeitet. 

In seiner heutigen Form besteht diese Förderung zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte aus einem Darlehen. Dieses muss nach dem Ende des Studiums an den Staat zurückgezahlt werden. Allerdings ist die Summe auf maximal 10.100 Euro gedeckelt. Dies ist also die maximale Summe, die du später zurückzahlen musst.  

Wer bekommt BAföG? 

Typischerweise werden Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen gefördert, doch auch Schüler:innen in der Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen, sowie an (Berufs-)Fachschulen, Akademien und Schulen des zweiten Bildungswegs können BAföG beantragen.  

Allerdings musst du einige Voraussetzungen erfüllen: Ganz wichtig ist, dass deine Leistungen einen erfolgreichen Abschluss des Studiums (oder der Ausbildung) erwarten lassen. Hast du dich mühsam mit einer schlechten Note durch’s Abitur gewurstelt, wirst du zum Beispiel kaum auf eine Förderung für ein besonders anspruchsvolles Medizinstudium hoffen können.  

Ab dem fünften Semester wirst du nur noch gefördert, wenn du das bisherige Studium zeitgerecht absolviert hast. Ausnahmen gelten u.a. wenn du lange schwer krank warst oder ein Baby betreut hast. 

Wie hoch ist das BAföG?

Die wohl wichtigste Frage lautet für die meisten: Wie hoch ist das BAfög? Eine eindeutige Antwort gibt es leider nicht, denn dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer der wichtigsten ist deine Wohnsituation. Wohnst du als Schüler:in oder Student:in noch mietfrei zu Hause bei den Eltern, erhältst du wesentlich weniger Geld als wenn du in einer Universitätsstadt deine eigene Unterkunft organisieren und bezahlen musst.  

Weitere Faktoren sind deine eigenen Einkünfte und die deiner Eltern im Verhältnis zum sogenannten Bedarfssatz. Damit ist die Summe gemeint, die du jeden Monat zum Leben brauchst.  

Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern leben beträgt inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag 934 €.  

 

Die Faustregel für die Berechnung der BaföG-Summe lautet dann: 

 

    Bedarfssatz  

–  eigenes Einkommen (z.B. Nebenjob) 

–  Einkommen der Eltern (ab etwa 44.000 Euro gemeinsames Einkommen pro Jahr) 

————————- 

   BaföG-Summe 

 

Wichtig: Besitzt du angespartes Vermögen von mehr als 15.000 Euro, musst du dieses zunächst bis zu dieser Grenze aufbrauchen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn deine Eltern schon kurz nach der Geburt mit einem Sparvertrag für dich angefangen haben. Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle für die Berechnung des BAföG. 
 

Ärger mit den Eltern 

Verdienen deine Eltern sehr gut (gemeinsam ab etwa 70.000 Euro) geht der Staat davon aus, dass sie dich ausreichend unterstützen können. In diesem Fall hast du kein Anrecht auf BAföG. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Eltern die Unterstützung verweigern, zum Beispiel weil sie möchten, dass du eine Ausbildung machst oder einfach deinen gewählten Studiengang ablehnen. Hier hilft dir §11 des BAföG: Das Amt ist verpflichtet, dir auszuhelfen. 

 

Auch wenn du mit 29 Jahren eine Ausbildung beginnst oder nach fünf Jahren beruflicher Tätigkeit ein Studium ergreifst, spielen die Einkünfte der Eltern keine Rolle mehr. 

→ Tipp: Mit Hilfe eines Bafög-Rechners kannst du dir online konkret ausrechnen lassen, ob und in welcher Höhe du eine finanzielle Förderung vom Staat bekommst.  

BaföG-Antrag stellen: So geht’s 

Wichtig: Die amtlichen Mühlen mahlen langsam. Es lohnt sich, BAföG zu beantragen, sobald du weißt, wo du studieren oder eine Ausbildung absolvieren wirst. Den Nachweis der Einschreibung kannst du notfalls später nachreichen. So kannst du aber relativ sicher sein, dass das Geld direkt zum Beginn des Studiums fließt.  

Bislang mussten Studierende den Antrag beim Studierendenwerk ihrer Universität einreichen. Mittlerweile ist Deutschland in Sachen Digitalisierung immerhin so weit gekommen, dass der Antrag auch online auf der Seite www.baefoeg-digital.de gestellt werden kann. Dazu ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Für den Antrag brauchst du folgende Daten und Dokumente: 

  • Antrag mit Bankverbindung 
  • Belege über dein eigenes Einkommen 
  • Belege über das Einkommen deiner Eltern 
  • Nachweis über deine Vermögensverhältnisse 
  • Nachweis über die Einschreibung an der Uni oder den Ausbildungsvertrag 

 

Entsprechende Formblätter kannst du auf der Website herunterladen.  

Das BAföG fällt nicht automatisch für die gesamte Dauer deines Studiums wie Manna vom Himmel. Du musst es jedes Jahr neu beantragen. 

Verlängerung der Förderung 

Dauert das Studium länger als erwartet? In vielen Fällen kannst du eine Verlängerung der finanziellen Förderung beantragen, zum Beispiel: 

 

  • Wenn du schwanger wurdest und ein Baby bekommen hast 
  • Wenn du längere Zeit krank warst 
  • Wenn du durch eine Prüfung gefallen bist und diese wiederholen musst 
  • Wenn du aufgrund einer Behinderung länger brauchst 
  • Wenn du dich in studentischen Gremien wie der AStA engagiert hast 

 

Auch erlaubt es dir der Gesetzgeber, einmalig (!) bis zum vierten Semester das Fach zu wechseln. Im neuen Studienfach beginnt dann auch der Bafög-Bezug von vorne. 

Die Rückzahlung des BAföG 

Wie eingangs bereits erwähnt, musst du nach dem Studium einen gedeckelten Betrag von maximal 10.100 Euro zurückzahlen. Allerdings zeigt sich der Gesetzgeber recht großzügig: 

 

  • Die Rückzahlung wird erst fünf Jahre nach Ende des Studiums fällig 
  • Du kannst monatliche Raten von 130 Euro zahlen 
  • Zahlst du alles auf einmal, räumt dir der Staat einen Rabatt zwischen 7 und 21% ein 
  • Liegst du unter einem bestimmten Einkommen, bist du von der Rückzahlung freigestellt 

 

Ein letzter Tipp: Bekommst du kein BAföG oder reicht es nicht aus, kannst du das Konto auf andere Art füllen, zum Beispiel mit einem Minijob oder einem anderen regelmäßigen Nebenjob. Hier auf RUHR24JOBS findest du eine Fülle gut bezahlter Jobs für Studierende im Ruhrgebiet: 

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