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Homeoffice-Pauschale und die Steuererklärung 2023

Die Pandemie hat dem Homeoffice in Deutschland einen ordentlichen Schub verliehen. Offiziellen Statistiken zufolge arbeitete 2022 – als die Rückkehr ins Büro wieder möglich war – noch fast ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest teilweise im Homeoffice. Damit steht für diese auch erstmals eine Steuerklärung für das Homeoffice an. Hier erklären wir dir, was du bei der Homeoffice-Pauschale beachten musst.  

Das eigene Arbeitszimmer steuerlich absetzen 

Bis vor einigen Jahren zeigte sich die deutsche Gesetzgebung hoffnungslos rückständig. Steuerlich absetzbar war das Arbeitszimmer nämlich nur, wenn es sich um ein abgeschlossenes Zimmer handelt. Wenn du also allein in einer Drei-Zimmer-Wohnung wohnst, kannst du ein Zimmer als Schlafzimmer nutzen, eines als Wohnzimmer und eines als Büro. Dieses Zimmer ist dann dein Arbeitszimmer, das ausschließlich aus solches genutzt wird. Hier stehen Schreibtisch und Computer, Regale mit Aktenordner und vielleicht noch ein Tisch mit Stühlen, an denen du Kunden empfängst (der aber auf keinen Fall als privater Esstisch dienen darf). 

Bildet dieses Zimmer den Mittelpunkt deiner Arbeit, das heißt, du arbeitest fast täglich hier, kannst du es steuerlich absetzen. Dazu misst du die Zimmerfläche und errechnest den Anteil an deinen Mietkosten.

Legen wir den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für Mietwohnungen in Dortmund zugrunde (9,60 Euro) und dein Arbeitszimmer ist 10 Quadratmeter groß, kannst du also 1.152 Euro jährlich (9,60 x 10 x 12) absetzen. 

Die Homeoffice-Pauschale für alle  

Das Steuerrecht zielte dabei eindeutig auf gut gestellte Berufstätige ab, die sich eine entsprechend große Wohnung leisten konnten. Junge Berufseinsteiger, die den Schreibtisch in die Wohnzimmerecke in der eigenen Zwei-Zimmer-Wohnung stellen und von dort im Homeoffice arbeiten, gingen bis vor kurzem leer aus.

  

Da wundert es dann auch wenig, dass rund 20% der Stellen, die die Arbeit von zu Hause aus erlauben, in den Bereich IT und Software-Entwicklung fallen. Dies ergab eine kleine Studie, die wir auf Grundlage unserer Stellenangebote durchgeführt haben.  

Wird die Homeoffice-Pauschale automatisch berücksichtigt? 

Als die Pandemie 2021 zahllose Berufstätige ins Homeoffice zwang und viele improvisieren mussten, kam endlich Bewegung in die Sache. So wurde die neue Pauschale eingeführt, die auch ohne separates Arbeitszimmer in Anspruch genommen werden darf. Diese war zunächst auf 600 Euro begrenzt.  

 

Mittlerweile wurde sie entfristet und deutlich auf maximal 1.260 Euro erhöht. Dies entspricht 210 Tagen (x 6 Euro pro Tag). Ab 2023 kannst du sie in der Lohnsteuer-Erklärung in der Anlage N, Zeile 45 eintragen. 

Hier gibst du die Tage an, die du im Homeoffice gearbeitet hast und das Finanzamt (bzw. das Elster-Programm) errechnet daraus, wie hoch der abzugsfähige Betrag ist. Ein Beispiel: 

 

Du arbeitest 3 Tage pro Woche von zuhause:

3 x 52 = 156 Tage 

Du rechnest ehrlich 4 Urlaubswochen an:

3 x   4 =   12 Tage 

Abzugsfähige Homeoffice-Tage:

= 144 Tage  

 

144 Tage x 6 Euro Steuerpauschale pro Tag = 864 Euro 

Die allgemeinen Werbungskosten  

Aber Vorsicht: Die Homeoffice-Pauschale gilt NICHT on top auf die normale Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmende. Diese liegt bei 1.230 Euro. Du kannst also nicht einfach 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale UND 1.230 Euro Werbungskostenpauschale (= 2.490 Euro) absetzen.  

Der Klassiker ist die Pendlerpauschale: Wenn du dich an zwei Tagen pro Woche in den Autoverkehr im Ruhrgebiet stürzt und 20 Kilometer zum Arbeitsplatz und zurückfährst, kommt Folgendes zusammen: 

 

2 x 20 (Kilometer täglich) x 0,30 Euro pro Kilometer x 48 (Wochen) = 576 Euro 

 

Deine Werbungskosten liegen nun bei 1.440 Euro (864 Euro Homeoffice und 576 Euro Pendlerpauschale).  

Weitere abzugsfähige Werbungskosten sind zum Beispiel: 

 

  • Büromöbel 
  • Computer und Zubehör 
  • Fortbildungen 
  • Berufliche Lektüre  
  • Berufskleidung 

Dies gilt nur, wenn der Arbeitgebende nicht für diese Kosten aufkommt und du Quittungen auf deinen Namen und deine Privatanschrift vorlegen kannst.  Arbeitest du ausschließlich im Homeoffice und hast dir aus eigener Tasche einen hochwertigen ergonomischen Bürostuhl gekauft, kannst du diesen als Werbungskosten zusätzlich geltend machen. Also: 

 

Homeoffice-Pauschale maximal ausgereizt: 1.260 Euro 

Weitere Werbungskosten (Bürostuhl):    400 Euro 

—————————————————————————— 

Absetzbar: 1.660 Euro 

 

Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber  

Es liegt auf der Hand: Wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice übernimmt, können diese nicht auch noch selbst von der Steuer abgesetzt werden. Verpflichtet ist der Arbeitgebende dazu aber nur, wenn er Homeoffice tatsächlich anordnet. Wenn du von dir aus sagst, dass du lieber im Homeoffice arbeitest und nur einmal pro Woche ins Büro kommst, musst du die Kosten größtenteils selbst tragen. Schließlich wartet ja im Büro ein komplett ausgestatteter Arbeitsplatz auf dich.  

Hat sich das Unternehmen räumlich verkleinert, um Mietkosten zu sparen und du hast keine andere Wahl als das Homeoffice, muss der Arbeitgebende zahlen. Dazu gehört auch die Möblierung wie:  

 

  • Büroschreibtisch 
  • Hochwertiger Schreibtischstuhl 
  • Schreibtischlampe  
  • Regale / Aktenschränke 
  • Bürobedarf wie Stifte und Notizblöcke 

In der Realität sind die Übergänge fließend. So ist es heute in vielen Berufen üblich, dass Arbeitgebende den Arbeitnehmenden einen Firmenlaptop zur Verfügung stellen. Dieser darf dann auch im Homeoffice genutzt werden. Allerdings gilt dabei (wenn es nicht anders vereinbart wurde), dass dieser Laptop auch wirklich nur beruflich genutzt werden darf. Willst du zu Hause online surfen, Filme streamen oder Games am Computer zocken, musst du dafür einen anderen privaten Computer nutzen.

Bei den laufenden Kosten, die sich nicht klar trennen lassen, wird meist eine Pauschale vereinbart. Dies umfasst:  

 

  • Stromkosten 
  • Internetvertrag 
  • Telefonvertrag 
  • evtl. Wasserkosten  

Meist übernimmt der Arbeitgebende hier einen Anteil von etwa 20 bis 25 Prozent. Auch dies ist Verhandlungssache, sollte aber vertraglich geregelt und schriftlich festgehalten werden. 

 

Gehörst du auch zu den vielen Arbeitnehmenden im Ruhrgebiet, die heute nicht mehr auf das Homeoffice verzichten möchten, doch dein Unternehmen stellt sich quer und hat nach Pandemie-Ende alle Mitarbeitenden ins Büro zurückbeordert? Dann schau gleich mal bei RUHR24JOBS nach Stellen, bei denen du im Homeoffice arbeiten kannst: 

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