Kinderkrankengeld: Die wichtigsten Informationen
Das erwartet dich auf dieser Seite:
1. Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderkrankengeld - 2. Anspruchsdauer Kinderkrankengeld - 3. Antrag auf Kinderkrankengeld stellen: So geht es - 4. Keine Zahlung für Privatversicherte - Alle Informationen - 5. Rückblick: Das Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Wenn ein Kind erkrankt, muss mindestens ein Elternteil zu Hause bleiben, um es zu betreuen. Damit Berufstätige keine Probleme am Arbeitsplatz haben, wurde der Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit gesetzlich verankert. Außerdem hast du ein Recht auf die Zahlung von Kinderkrankengeld, das dich vor Einkommensausfällen schützt.
Die gesetzlichen Regelungen zum Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist im Sozialgesetzbuch (SGB) im Fünften Buch, Art. 1, §45 gesetzlich verankert. Du hast darauf Anspruch, wenn du die folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du bist gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld.
- Dein Kind ist unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
- Niemand anders in deinem Haushalt kann die Kinderbetreuung übernehmen.
- Ein Arzt attestiert, dass du zur Beaufsichtigung und Pflege des erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben musst.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes orientiert sich am Einkommen und beträgt für angestellte Berufstätige 90 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn du also monatlich 2.500 Euro verdienst, zahlt dir die Krankenkasse 2.250 Euro Kinderkrankengeld – theoretisch. Da du vermutlich nicht den ganzen Monat fehlst, wird diese Summe auf die fehlenden Arbeitstage heruntergerechnet.
Allerdings gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2023 bei 116,38 Euro pro fehlendem Tag. Soll heißen: Auch wenn du so viel verdienst, dass das tägliche Kinderkrankengeld für dich bei 200 Euro liegen würde, erhältst du trotzdem nur 116,38 Euro.
Die Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld
In der Regel ist die Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld begrenzt. Eine Ausnahme wird für die Eltern schwerstkranker Kinder gemacht, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben. Grundsätzlich gilt:
- Jeder Elternteil hat für jedes Kind maximal 10 Arbeitstage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind.
- Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anspruchsdauer entsprechend, aber:
- Bei Elternpaaren beträgt die Höchstdauer 25 Tage.
- Bei Alleinerziehenden beträgt die Höchstdauer 50 Tage.
Soll heißen: Wenn du drei Kinder mit einem Partner/einer Partnerin hast, hättest du theoretisch Anspruch auf 3 x 10 Tage Kinderkrankengeld im Jahr. Dies ist dem Gesetzgeber jedoch zu viel des Guten. Sie hat eine Höchstdauer eingeführt, sodass du Kinderkrankengeld für maximal 25 Tage im Jahr erhältst und nicht wie in diesem Beispiel für 30 Tage.
Gut zu wissen: Kinderkrankengeld wird dir auch dann gezahlt, wenn du im Homeoffice arbeitest. Schließlich kann niemand von dir stundenlanges konzentriertes Arbeiten verlangen, wenn du dein krankes Kind betreuen musst.
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So geht es richtig: Antrag auf Kinderkrankengeld stellen
Den Antrag auf Kinderkrankengeld stellst du bei deiner Krankenkasse. Das geht ganz einfach:
- Du gehst mit deinem Kind zum Arzt, der eine Krankheit diagnostiziert und dir ein Attest ausstellst, dass du für X Tage zu Hause bleiben musst, um das kranke Kind zu betreuen.
- Auf der Website deiner Krankenkasse findest du meist eine Möglichkeit, den Antrag online zu stellen und das Attest hochzuladen.
- Kannst du den Antrag nicht online stellen, schickst du die ärztliche Bescheinigung per Post an die Geschäftsstelle deiner Krankenkasse, die für dich zuständig ist.
- Wichtig: Bankverbindung nicht vergessen!
- Die Krankenkasse prüft nun deinen Anspruch und die Höhe des Kinderkrankengeldes und zahlt dieses an dich aus.
Für die Ermittlung der Höhe setzt sich die Krankenkasse mit deinem Arbeitgeber in Verbindung. Du musst hier nichts tun. Beachte, dass vom Kinderkrankengeld die gleichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden wie von deinem Gehalt! Allerdings musst du für die Zeit, in der du das Kinderkrankengeld empfängst, keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Wichtig auch: Die Krankenkasse schickt dir eine Bescheinigung über die Zahlung des Kinderkrankengeldes, die du im nächsten Jahr deiner Steuererklärung beilegen musst.
Kinderkrankengeld: Keine Zahlung für Privatversicherte
Bist du privat versichert, kannst du keinen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen. Für diese Versicherungen gilt es als versicherungsfremde Leistung. Übrigens gilt dies auch, wenn dein Kind (über das andere Elternteil) privat versichert ist und du in der gesetzlichen Versicherung bist.
Rückblick: Das Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie mussten Kinder aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen immer wieder zu Hause betreut werden, obwohl sie selbst nicht krank waren. Der Gesetzgeber hat dazu die Regelungen zum Kinderkrankengeld großzügiger gestaltet.
Mit der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2021 wurde die Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld auf bis zu 30 Tage pro Elternteil oder 60 Tage für Alleinerziehende erweitert. Bei mehren Kindern im Haushalt betrug die Anspruchsdauer maximal 65 Tage bzw. 130 Tage. Die Regelung wurde noch einmal für das Jahr 2023 verlängert, sodass du auch in diesem Jahr Gebrauch von dieser großzügigen Regelung machen kannst.
Info: Weiterführender Link: FAQ zum Kinderkrankengeld auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums
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