RUHR24JOBS

First targetable element
RUHR24JOBS
Search
Zum Inhalt springen

Krankmeldung per E-Mail oder Anruf: So geht’s richtig

Du fühlst dich morgens nicht so richtig fit und möchtest am liebsten im Bett bleiben, statt dich ins Büro zu schleppen. Kein Problem, sofern du deinem Arbeitgeber Bescheid sagst. In den meisten Unternehmen ist heute auch eine Krankmeldung per E-Mail oder auf anderen schriftlichen Wegen möglich. Hier liest du, was du dabei beachten musst.

Wann solltest du dich krank melden?

Grundsätzlich solltest du dich krank melden, wenn dich eine ansteckende Krankheit erwischt hat. Auch wenn es „nur“ eine Erkältung ist, tust du deinen Kollegen nichts Gutes, wenn du im Büro niest und hustest, und damit deine Viren weiterverbreitest. Diese Erkenntnis hat sich in den letzten Jahren zum Glück auch bei den Arbeitgebern durchgesetzt. Sie verlangen heute kaum noch, dass du dich mit roter Schnupfennase ins Büro schleppst, sondern wissen es zu schätzen, wenn du dich isolierst.

 

Gründe zur Krankmeldung

 

Bei anderen Erkrankungen hängt es von verschiedenen Faktoren ab. Brummt morgens der Kopf mit Migräne, weißt du vermutlich schon, dass der Tag gelaufen ist und du dich ins Bett legen musst. Leichte Kopfschmerzen nach einem zu langen Abend mit den Kumpels, kannst du mit Tabletten in den Griff bekommen und bist schon bald wieder fit.

 

Letztendlich solltest du auf dich selbst hören. Immer mehr Unternehmen bieten heute sogenannte Mental Health Days oder ähnliches an. Geht es dir körperlich oder auch seelisch einfach nicht gut, kannst du dich krank melden und um dich selbst kümmern. Dies ist besser als unkonzentriert am Schreibtisch zu sitzen und doch keine sinnvolle Arbeit zu verrichten.

Wann sollte die Krankmeldung erfolgen?

Die deutsche Gesetzgebung besagt: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (EntgFG §5).

Anders gesagt: Wenn es dir morgens nicht gut geht, musst du im Büro sofort Bescheid sagen, dass du nicht kommst. Hast du für den späteren Vormittag einen Arzttermin gemacht, kannst du also nicht bis danach warten. Melde dich morgens direkt zum Beginn des Arbeitstags und sag Bescheid, dass du zum Arzt gehst und dich anschließend noch einmal meldest.

 

Besteht die Aussicht, dass es dir bald besser geht und du doch noch kommst (zum Beispiel wenn die Kopfschmerztabletten wirken), solltest du ebenfalls direkt morgens Bescheid sagen, dass es dir nicht gut geht, du aber später kommst. So wissen die Kolleg:innen Bescheid.

An wen sollte die Krankmeldung erfolgen? 

Bei wem du dich meldest, hängt von der Firma und deinen Aufgaben ab. Meist sind es entweder:

 

  • Der/die direkte Vorgesetzte
  • Die Personalabteilung
  • Die Geschäftsleitung (in sehr kleinen Betrieben)

 

Der klassische Weg ist die Krankmeldung per Telefon. Dies geht am schnellsten und du weißt 100% sicher, dass deine Krankmeldung eingegangen ist.

Telefonierst dich nicht gerne oder willst nicht mit kratzendem Hals und rauer Stimme sprechen, kannst du dich heute in der Regel auch schriftlich krank melden, zum Beispiel:

 

  • E-Mail
  • Kurznachrichtendienste wie Whatsapp
  • Instant Messaging online

Die korrekte Krankschreibung per Kurznachrichtendienste und Messenger

Instant Messaging ist vor allem praktisch, wenn in eurer Firma entsprechende Tools wie Microsoft Teams oder Slack eingesetzt werden. Hier erfolgt die Krankmeldung als kurze Nachricht an den zuständigen Ansprechpartner (Vorgesetzten oder Personalabteilung) und eventuell an das Team, mit dem du zusammenarbeitest.

 

Eine Krankmeldung über WhatsApp erfolgt am besten direkt an den Ansprechpartner. Fehlt dir die direkte Nummer der zuständigen Person in der Personalabteilung, kannst du deinen Vorgesetzten kontaktieren und dich gleichzeitig krankmelden und nach der Nummer fragen.

 

Ein Musterbeispiel für eine formlose Krankmeldung beim direkten Vorgesetzten, mit dem du dich gut verstehst, per Whatsapp oder Messenger:

Die richtige Krankmeldung per E-Mail

Hallo Tom, mir geht’s heute elend, ich glaube, ich habe eine Grippe erwischt. Ich bleib heute zu Hause. Geht es mir morgen nicht besser, gehe ich zum Arzt. Melde mich dann nochmal. VG, Leon.

Am besten ist jedoch die etwas formalere Krankmeldung per E-Mail. Die wichtigsten Fragen, die du darin beantworten solltest, lauten:

 

  • Wie lange bist du voraussichtlich krank (ein Tag, zwei Tage, etc.?)
  • Welche Schritte unternimmst du als nächstes (z.B. Arzttermin am gleichen Tag)
  • Wann meldest du dich wieder mit einem Update?

 

Am besten schreibst du in den Betreff der E-Mail Krankmeldung, damit der/die Empfänger:in direkt weiß, worum es geht.  Natürlich kannst du vorab schlecht einschätzen, wie lange du krank sein wirst. Hat dich eine Grippe oder schwere Erkältung erwischt, macht es Sinn, dass du du gleich für zwei Tage abmeldest und dich richtig auskurierst. Da du erst nach dem dritten Tag ein ärztliches Attest einreichen musst, kannst du ansonsten auch einfach von Tag zu Tag schauen, wie es dir geht.

 

Die Krankmeldung per E-Mail könnte dann so aussehen, wenn du sie an die nette Dame in der Personalabteilung richtest:

Liebe Tina, hiermit melde ich mich für den heutigen Tag krank. Ich hoffe, dass ich morgen wieder zur Arbeit kommen kann. Wenn nicht, melde ich mich nochmal. Mit besten Grüßen, Leon.

Richtest du sie an einen Vorgesetzten, der einen formalen Umgangston pflegt, könnte sie so aussehen:

Sehr geehrter Herr Müller, leider bin ich gezwungen, mich für den heutigen Tag krankzumelden. Ich gehe davon aus, dass ich morgen wieder zur Verfügung stehen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich Sie umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen, Leon Schneider.

Hast du schon einen Termin beim Arzt gemacht? Dann kann deine Krankmeldung per E-Mail so aussehen:

Liebe Tina, hiermit melde ich mich für den heutigen Tag krank. Ich gehe gleich zum Arzt. Sollte er mich länger krankschreiben, sage ich dann sofort Bescheid, damit du nach der eAU Ausschau halten kannst. Mit besten Grüßen, Leon.

Ein Tipp: Es ist zwar nicht unbedingt notwendig, doch es ist nett, wenn du dich auch bei direkten Kolleg:innen meldest, mit denen du eng zusammenarbeitest. So wissen sie was los ist. Geht es dir nicht allzu schlecht, kannst du auch regelmäßig einen Blick aufs Smartphone werfen und bei dringenden Rückfragen kurz schriftlich antworten.

Was gehört nicht in die Krankmeldung per E-Mail?

Du bist nicht verpflichtet, einen Grund für die Krankmeldung anzugeben. Eine Ausnahme sind ansteckende Infektionskrankheiten wie die Grippe oder Covid-19. In diesem Fall musst du Bescheid sagen, damit deine Kolleg:innen informiert und gewarnt sind.

Ansonsten bleibt es dir selbst überlassen. Willst du keinen Verdacht aufkommen lassen, dass du dir an einem sonnigen Frühlingstag eine schöne Zeit in der Hängematte machen willst, kann es jedoch nicht schaden, den Grund für die Krankmeldung in der kurzen Nachricht zu erwähnen.

Ab wann solltest du zum Arzt gehen?

Spätestens nach dem dritten Krankentag musst du ein schriftliches Attest vom Arzt vorlegen, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese wurde mit 1. Januar 2023 endlich digitalisiert. Nun brauchst du keinen gelben Schein mehr an den Arbeitgeber und die Krankenkasse mehr schicken. Die Arztpraxis leitet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse weiter. Dein Ansprechpartner am Arbeitsplatz ruft sie dann ab.

 

Hier liest du mehr zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Folgemeldung

Der Arzt wird dich in der Regel für einige Tage krankschreiben. Fühlst du dich danach noch immer nicht gesund, kannst du nicht einfach weiter zu Hause bleiben. Du musst in diesem Fall noch einmal zum Arzt und dir eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Die Verlängerung muss spätestens an dem Tag beim Arbeitgeber eingehen, an dem die ursprüngliche Krankschreibung ausläuft. Bist du zum Beispiel bis Mittwoch krankgeschrieben, musst du an diesen Mittwoch noch einmal zum Arzt, um die Folgebescheinigung zu erhalten und zu übermitteln. Denk daran, dass du auch hier lückenlos mit deinem Arbeitgeber kommunizierst, damit sich dein:e Vorgesetze:r darauf einstellen kann.

 

Krankmelden aus dem Homeoffice

Die Möglichkeit zum Homeoffice hat im Krankheitsfall Vor- und Nachteile. Geht es bei einen lästigen Schnupfen ansonsten gut, kannst du von zu Hause arbeiten, statt dich krankzumelden. So steckst du keine Kolleg:innen an, doch die Arbeit bleibt nicht liegen. Steckt ihr gerade in der letzten Phase eines wichtigen Projektes, kannst du zumindest etwas Zuarbeit leisten oder für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Verschlechtert sich dein Zustand, kannst du dich immer noch ins Bett verkriechen. Hier hängt es dann vom Zeitpunkt ab, ob du dich krankmeldest. Bist du schon am frühen Vormittag erledigt, solltest du kurz Bescheid sagen. Hältst du bis zum frühen Nachmittag durch, kannst du den Tag meist auch unter „früher Schluss machen“ abhaken. Hör dabei stets auf deinen Körper: Fühlst du dich nicht gut, solltest du dich nicht an den Rechner zwingen.

 

Geht es dir so schlecht, dass an Arbeit nicht zu denken ist, musst du dich natürlich krankmelden. Bist du richtig erkrankt, ist auch hier ein ärztliches Attest, meist nach dem dritten Krankentag, erforderlich.

Inhaltsverzeichnis

Teilen:

Entdecke hier die begehrtesten Jobs!

Beitrag teilen: