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Logo für den Job Schreibassistenz in der Administration (m/w/d)
locationKurt-Schumacher-Allee, 45657 Recklinghausen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
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LK Garten- und Landschaftsbau GmbH
location44147 Dortmund, Deutschland
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LK Garten- und Landschaftsbau GmbH
location44147 Dortmund, Deutschland
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LK Garten- und Landschaftsbau GmbH
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LK Garten- und Landschaftsbau GmbH
location44147 Dortmund, Deutschland
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Steverding Stahl- u. Gewächshausbau GmbH
location46325 Borken, Deutschland
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Kreishandwerkerschaft Borken
location46395 Bocholt, Deutschland
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Dr. Ingo Herminghaus Zahnarztpraxis
location44359 Dortmund, Deutschland
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Dr. Norbert u. Christine Lösing
location44263 Dortmund, Deutschland
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Dr. Norbert u. Christine Lösing
location44263 Dortmund, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
Ausbildung Verwaltungswirt /-in (m/w/d)

Ausbildung Verwaltungswirt /-in (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 6 Tagen
Ausbildung
Berufserfahrung nicht erforderlich

AUSBILDUNG

BEI DER STADT HALTERN AM SEE

Verwaltungswirt/-in (m/w/d)

Ausbildung für den nichttechnischen Verwaltungsdienst

(Laufbahngruppe 1.2)

-Fachrichtung Kommunalverwaltung-

Informationen zur Ausbildung:

Die Ausbildung beginnt am 01. August 2027 und dauert 2 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Haltern am See. So werden z.B. mehrmonatige Abschnitte in der Finanzverwaltung, im Fachbereich Ordnung und Soziales und in der Personalverwaltung absolviert. Parallel dazu findet an 2-3 Tagen pro Woche der begleitende Unterricht am Studieninstitut Emscher-Lippe in Dorsten statt. Die Ausbildung erfolgt in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungsvergütung beträgt derzeit 1.559,78 € mtl. brutto.

Kenntnisse, die in der praktischen Ausbildung vermittelt werden:

  • Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht, Verwaltungsorganisation, Statistik
  • Kommunales Finanzmanagement
  • Sozialwesen einschl. Jugendhilfe
  • Sicherheit und Ordnung, Bauwesen, Schul- und Kulturverwaltung

Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung:

  • juristische Fächer, wie z.B. Staatsrecht, Kommunalrecht, Bürgerliches Recht und allgemeines Verwaltungsrecht
  • wirtschaftliche Fächer, wie z.B. Rechnungswesen, Öffentliche Finanzwirtschaft und Personalwirtschaft.

Wie sieht der Abschluss aus?

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung am Studieninstitut Emscher-Lippe. Wenn diese Prüfung erfolgreich bestanden wurde, darf die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt/-in“ geführt werden.

Insgesamt soll die Ausbildung die Auszubildenden in die Lage versetzen, aus den verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Aufgaben der Laufbahngruppe 1.2 des mittleren nichttechnischen Dienstes auszuführen.

Die Auszubildenden können nach der Ausbildung in allen Dienststellen der Stadtverwaltung eingesetzt werden. Sie übernehmen Tätigkeiten im weitgespannten kommunalen Aufgabenbereich.

Einstellungsvoraussetzungen:

Schulische Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist die Fachoberschulreife (oder eine höhere schulische Qualifikation). Zudem muss der Eignungstest der Stadtverwaltung Haltern am See bestanden werden.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach dem Landesgleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und in diesem Sinne von § 2 Abs.2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung können Sie elektronisch über die Homepage der Stadt Haltern am See unter www.haltern-am-see.de einreichen. Den Zugang zur Online-Bewerbung finden Sie im Bereich „Karriere/Ausbildung“ unter „Stellenangebote“.

Für weitere Informationen steht Frau Ziplies (02364/933-126) vom Fachbereich Interne Dienste zur Verfügung. Ihr Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege, Rochfordstraße 1, 1. Etage Raum 1.57.

Art des Abschlusses

  • Mittlerer Schulabschluss

Berufserfahrung

  • Berufserfahrung nicht erforderlich

Erforderliche Sprachkenntnisse

  • Deutsch

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