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Mitarbeiter/in für die Sportförderung und Sportverwaltung (w/m/d)

Mitarbeiter/in für die Sportförderung und Sportverwaltung (w/m/d)

Stadt Hemer
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Teilzeit

Mitarbeiter/in für unsere Sportförderung und Sportverwaltung
in Teilzeit (w/m/d) (19,50 Std.)

Über uns

Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.
Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.

Sie übernehmen folgende Aufgaben

Abschluss von Miet-, Pacht-, Leih- und Nutzungsverträgen zur Bereitstellung unserer Sportstätten
Verwalten der städtischen Sporteinrichtungen inklusive der Vergabe von Nutzungszeiten
Bearbeiten von Zuschussanträgen der Sportvereine einschließlich Überprüfen der Verwendungsnachweise
Durchführen und Organisieren von Ehrungen für sportliche Leistungen
Veranlassen und Überwachen der vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen für die Sportstätten (Turnhallen und Sportplätze)
Ermitteln von Plandaten im Rahmen des Erstellens des Sportentwicklungsplans
Mitwirken bei dem Beantragen und Abrechnen von Fördermitteln
Ansprechpartner/in für die städtische Sportanlagensatzung, die Hemeraner Sportvereine sowie sämtliche Nutzer/innen unserer Sportstätten
Schriftführung im Sportausschuss

Die Vertretungsregelung sieht eine Abwesenheitsvertretung mit der Stelle Ehrenamtliches Engagement vor.

Qualifikationsprofil

Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang I oder

Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement Schwerpunkt öffentlicher Dienst (einschließlich der Vorgängerberufe mit diesem Schwerpunkt) oder

Ausbildung als Justiz-, Sozialversicherungs- bzw. Sparkassenfachangestellte/r oder

bestehendes Beamtenverhältnis (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt nichttechnischer Dienst)
Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft sowie eine gute Kooperations- und Teamfähigkeit
Hohe Belastbarkeit und große Selbständigkeit in der Aufgabenorganisation
Professioneller und wertschätzender Umgang mit allen Beteiligten
Gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office-Anwendungen
Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ggf. den eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Fahrkosten einzusetzen, sind wünschenswert

Wir bieten

ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 20.300 € bis 24.600 € (Entgeltgruppe 8 TVöD) zzgl. Jahressonderzahlung und leistungsorientiertem Bonus
bei bestehendem Beamtenverhältnis eine Vergütung bis Besoldungsgruppe A 7 LBesG NRW (Laufbahngruppe 1, Zweites Einstiegsamt - Stadtobersekretär/in)
eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster
Cafeteria im Rathaus
32 Urlaubstage inklusive Heiligabend und Silvester
Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Teilzeit- sowie Gleitzeitregelungen und Homeoffice / mobile Arbeit
Mobiles Kinderzimmer
betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
Corporate Benefits - Exklusive Beschäftigtenangebote namhafter Hersteller und Marken
Jobrad
Mitnahme des Hundes ins Büro (in Absprache mit dem Team)
schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings

Wissenswertes

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 bzw. 20,50 Stunden.
Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 22.03.2026 unter Angabe der Chiffre-Nr.: 3.2-410.1004 .

Für weitere Informationen stehen Frau Laura Döring (02372 551-309) oder Frau Nadine Schilling (02372 551-289) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.

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Erforderliche Sprachkenntnisse

  • Deutsch