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Bewirtschafterin / Bewirtschafter (w/m/d)

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Die Direktion Dortmund sucht für den Geschäfts­bereich Facility Management Bonn am Arbeits­ort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:

Bewirtschafterin /
Bewirtschafter (w/m/d)

(Entgelt­gruppe 7 TVöD Bund/​Besoldungs­gruppe A 7 BBesG, Kennung: DOFB111002, Stellen‑ID 1497683)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) – Anstalt des öffent­lichen Rechts – ist das zentrale Immobilien­unternehmen des Bundes. Aufgaben­schwerpunkte sind das einheitliche Immobilien­management, die Immobilien­verwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutz­fachliche Betreuung der Gelände­liegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Unser Geschäfts­bereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn über Bundes­gerichte und Forschungs­einrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundes­polizei, der Bundeswehr oder der Bundes­anstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilien­management.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen. Die Über­nahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungs­gruppe, aber ohne Laufbahn­wechsel) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich.


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