Küchenhilfe (gn*) Cafeteria
Befristet bis 30.04.2026 | In Voll- oder Teilzeit mit bis zu 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe | Gastronomie | Kennziffer 10434
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz in der Gastronomie. Die Gastronomie am Universitätsklinikum Münster (UKM) umfasst diverse Bereiche wie Cafeteria, Catering „Herd & Seele“, Bäckerei, Automatenstationen und die Patientenverpflegung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Patienten (gn*), Besucher (gn*) und Mitarbeitende stets bestens versorgt sind – am besten mit Dir
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Zuarbeit bei der Speisenproduktion
- Portionierung und Ausgabe der produzierten Speisen
- Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP
- Kassentätigkeiten
- Lebensmittelvorbereitung und Lebensmittelverpackung
- Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen im Zeitraum 6:00 − 15:12 Uhr
ANFORDERUNGEN:
- Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, Freude am Gastkontakt
- Erfahrung in der Großküche / Gastronomie wünschenswert
- Freundlichkeit, Kommunikationsvermögen, Engagement und Teamfähigkeit setzten wir voraus
- Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
WIR BIETEN:
- Eigenverantwortliche und herausfordernde Tätigkeit in einem kollegialen und motivierten Team
- Attraktives Entgelt sowie eine attraktive Altersversorgung (VBL)
BESTE BEDINGUNGEN:
- Sicherheit
- Familienfreundlich
- Moderne Ausstattung
- Geregelte Arbeitszeitmodelle
- Weitere Vorteile
Kontakt
Rückfragen an: Jens Hindersmann, 0251-83 48584
Jetzt bis zum 04.06.2025.
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de