
Fotograf / Technische Assistenz (gn*) mit fotografischem Interesse - Augenklinik
Universitätsklinikum Münster
48149 Münster, Deutschland
Heute
Fotografie, Video
Teilzeit
Fotograf / Technische Assistenz (gn*) mit fotografischem Interesse – Augenklinik Befristet auf 2 Jahre | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L / E 6 | Klinik für Augenheilkunde | Kennziffer 11176 Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fotografische Kompetenz in der Klinik für Augenheilkunde – am besten mit Dir! VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN: Durchführung von Angiografien am Auge von Patienten und weiterer technischer bildgebender Untersuchungsmethoden Übernahme der optischen Kohärenztomograph ie sowie Fundus- und Spaltlampenfotografie Messung von Nervenfaserschichtdicken und der Hornhauttopographie ANFORDERUNGEN: Technischer Assistent mit fundierten Fotografie-Kenntnissen oder ausgebildeter Fotograf Sicherer Umgang mit digitaler Bildbearbeitung sowie mit den gängigen Grafik- und MS-Office-Anwendungen Kenntnisse im Videoschnitt Kenntnisse im Bereich optischer Sachverhalte Erfahrung im Fotografieren WIR BIETEN: Innerbetriebliche Kinderbetreuung Hochschulsport und Fitness zum Firmentarif als Ausgleich zur Arbeit Kostenfreie innerbetriebliche Fort- und Weiterbildungen Attraktive betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes Viele Mitarbeiterrabatte auf diversen Online-Plattformen und bei verschiedenen Unternehmen 30 Tage Urlaub/Jahr Jetzt bis zum 30.09.2025. BESTE BEDINGUNGEN: Sicherheit Familienfreundlich Moderne Ausstattung Geregelte Arbeitszeitmodelle Vieles mehr ... Sicherheit Familienfreundlich Moderne Ausstattung Geregelte Arbeitszeitmodelle Weitere Vorteile (*gn=geschlechtsneutral) Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich. Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5 48149 Münster www.ukm.de