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Friedrich Merz und Lars Klingbeil in Anzügen betrachten einen Bildschirm mit dem Schriftzug ‚Koalitionsvertrag‘ – Symbolbild für politische Verhandlungen zum Koalitionsvertrag und arbeitsmarktpolitische Veränderungen 2025

Wichtige Neuerungen im Koalitionsvertrag 2025 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht. Bedeutende Veränderungen wird es mit der neuen Regierung künftig auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben. Diese bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland mit sich. In diesem Ratgeberartikel beleuchten wir die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen, und ordnen die Auswirkungen und Perspektiven ein.

Zusammenfassung des Koalitionsvertrages 2025

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollen vor allem von einer verbesserten Fachkräftesicherung, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung profitieren. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der Zugang zu qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland erleichtert wird – unter anderem durch die Einführung einer digitalen „Work-and-Stay-Agentur“, die bürokratische Hürden abbauen soll. Auch in der beruflichen Weiterbildung gibt es Erleichterungen: Die Zulassungsprozesse für Bildungsträger sollen vereinfacht und mehr Fördermöglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen werden.

Neue Anforderungen hingegen soll es insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitszeitregelung und soziale Absicherung von Arbeitnehmern geben. Diese müssen Arbeitgeber in ihre Unternehmensstrategien integrieren.

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer dürfen sich künftig über steigende Löhne und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit freuen. So soll der Mindestlohn bis 2026 auf 15 Euro steigen. Auch eine stärkere Tarifbindung wird angestrebt. Die tägliche Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche Begrenzung ersetzt werden. Mehrarbeit soll steuerfrei werden. Insgesamt soll mehr Wert auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gelegt werden.

Die 10 wichtigsten Punkte im Koalitionsvertrag für Arbeitgeber

  • Fachkräftesicherung: Einführung einer digitalen „Work-and-Stay-Agentur“ zur Erleichterung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.

  • Erhöhung des Mindestlohns: Anhebung auf 15 Euro bis 2026 – somit höhere Lohnkosten.

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit: Wöchentliche Höchstarbeitszeit und steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit.

  • Bürokratieabbau: Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und Digitalisierung, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge.

  • Arbeitsschutz: Fokus auf psychische Gesundheit und bessere Bedingungen in körperlich belastenden Berufen.

  • Tarifbindung: Einführung des Bundestariftreuegesetzes, das öffentliche Aufträge an Tariflöhne bindet.

  • Berufliche Weiterbildung: Einfachere Zulassung für Bildungsträger und erweiterte Fördermöglichkeiten.

  • Inklusion: Neue Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.

  • Mitbestimmung: Digitale Betriebsratssitzungen und erweiterte Mitbestimmungsrechte.

  • Arbeitnehmerrechte: Stärkung in Bezug auf Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz.

Die 10 wichtigsten Punkte im Koalitionsvertrag für Arbeitnehmer

  • Mindestlohn: Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde bis 2026.

  • Tarifbindung: Öffentliche Aufträge nur noch mit Tariflöhnen.

  • Arbeitszeit: Wöchentliche Höchstarbeitszeit, steuerfreie Mehrarbeit.

  • Frühstart-Rente: Monatlich 10 Euro pro Kind ins Altersvorsorgedepot.

  • Arbeitsschutz: Fokus auf Prävention psychischer Erkrankungen.

  • Mitbestimmung: Digitale Beteiligung und erweiterte Rechte.

  • Inklusion: Verbesserte Förderung zur Arbeitsmarktintegration.

  • Digitale Sozialleistungen: Einfacherer Zugang über neue Plattformen.

  • Teilzeitarbeit: Steuerliche Anreize und flexible Modelle.

  • Rente: Rentenniveau bis 2031 bei 48 % gesichert.

Einordnung für Arbeitgeber

Der Koalitionsvertrag bringt für Arbeitgeber sowohl steigende Kosten als auch bürokratische Entlastungen. Die Anhebung des Mindestlohns wird vor allem Unternehmen im Niedriglohnbereich finanziell fordern. Diese Maßnahme könnte vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen vor größere finanzielle Herausforderungen stellen. Auch durch eine stärkere Tarifbindung steigen die Personalkosten.

Beim Arbeitsschutz müssen Arbeitgeber künftig mehr Verantwortung übernehmen. Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit und bessere Arbeitsbedingungen erfordern zusätzliche Investitionen, was langfristig zu höheren Betriebskosten führen kann. Vor allem körperlich belastende Jobs sind hier betroffen.

Auf der positiven Seite steht der Bürokratieabbau: Die Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, etwa bei Sozialversicherungsbeiträgen, entlastet Unternehmen spürbar. Die „Work-and-Stay-Agentur“ soll außerdem den Zugang zu qualifizierten Fachkräften erleichtern – ein zentraler Vorteil angesichts des Fachkräftemangels.

Einordnung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bringt der Vertrag klare Verbesserungen bei Lohn, Arbeitszeit und Gesundheitsschutz. Besonders die Erhöhung des Mindestlohns stärkt die finanzielle Situation vieler Beschäftigter.

Die neue wöchentliche Höchstarbeitszeit bietet mehr Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance. Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge sorgen für eine fairere Vergütung und reduzieren den Druck durch Überstunden.

Der Fokus auf psychische Gesundheit und bessere Arbeitsbedingungen sorgt für mehr Schutz und Zufriedenheit im Arbeitsalltag. Insgesamt schafft der Vertrag die Voraussetzungen für ein gesundes und flexibles Arbeitsleben.

Reform des Bürgergeldes: Chancen für den deutschen Arbeitsmarkt

Die Reform des Bürgergeldes umfasst eine Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es werden verbindliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Leistungsempfängern und Jobcentern festgelegt. Arbeitslose, die arbeitsfähig sind, müssen aktiv nach einer Beschäftigung suchen. Zudem soll der Vermittlungsvorrang sicherstellen, dass Arbeitslose schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es wird ein individuelles Beratungs- und Vermittlungsangebot von den Jobcentern bereitgestellt, um den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern.

Einordnung:

Die geplante Reform des Bürgergeldes stellt eine wichtige Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende dar und setzt auf mehr Gerechtigkeit und Effizienz im System. Durch die verbindliche Regelung der Rechte und Pflichten von Leistungsempfängern und Jobcentern wird eine klare Verantwortlichkeit geschaffen.

Arbeitslose, die arbeitsfähig sind, werden stärker in die Pflicht genommen, aktiv an ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu arbeiten. Diese Maßnahme ist nicht nur ein Appell zur Eigenverantwortung, sondern auch ein Schritt hin zu einer schnelleren und nachhaltigeren Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt.

Durch personalisierte Beratungs- und Vermittlungsangebote wird der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtert, was den Arbeitsmarkt insgesamt belebt und für alle Beteiligten gerechter gestaltet.

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Autor: Mark Stücher

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