Im Herbst finden die finanziellen Planungen für das folgende Jahr statt. Viele Unternehmen entscheiden sich dann für die schmerzhafteste aller Sparmaßnahmen: den Stellenabbau. Dies hat für Arbeitnehmer dann entsprechend unschöne Folgen: Sie erhalten zum Jahresende die Nachricht, dass auch ihr Arbeitsverhältnis betroffen ist. Hier liest du mehr zur Kündigung, deine Rechte als Arbeitnehmer und wie du einen neuen Job findest.
Gerade am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, die genauen rechtlichen Vorgaben zu kennen, um auf eine Kündigung angemessen zu reagieren.
Die korrekte Kündigung
Der Arbeitgeber muss bestimmte Regeln beachten, damit die Kündigung überhaupt wirksam ist. Das Arbeitsrecht bietet hier klare Vorgaben, die Arbeitnehmer schützen sollen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die gesetzliche Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in §622 BGB geregelt und orientiert sich an der Betriebszugehörigkeit. Das Minimum ist vier Wochen, doch viele Arbeitgeber legen von sich aus drei Monate im Arbeitsvertrag fest. Dazu gelten Sonderregeln für ältere Mitarbeiter, die schon lange im gleichen Unternehmen arbeiten. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist vier Monate, bei 20 Jahren sogar sieben Monate. Es lohnt sich also, bei Erhalt der Kündigung deine Rechte als Arbeitnehmer mit langjähriger Firmenzugehörigkeit zu kennen.
Arbeitnehmer sollten beachten, dass die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit auf nur zwei Wochen verkürzt ist, wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese Regelung gibt Arbeitgebern mehr Flexibilität, stellt aber für Arbeitnehmer oft eine Herausforderung dar.
Die Begründung
Eine Kündigung ohne ordentliche Kündigungsgründe ist nicht rechtens. Im Arbeitsrecht ist festgelegt, dass eine Kündigung immer einen sachlichen Grund haben muss. Zu den häufigsten zählen:
- Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Kostensenkungen.
- Personenbedingte Kündigungen, zum Beispiel bei fehlender Qualifikation oder gesundheitlicher Einschränkung.
- Verhaltensbedingte Kündigungen, etwa nach wiederholter Abmahnung.
Auch wenn der Arbeitgeber wirtschaftliche Gründe anführt, wie etwa Umsatzrückgänge, muss er die Kündigungsgründe konkret und nachvollziehbar darlegen. Arbeitnehmer können diese Angaben prüfen und bei Zweifeln eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Eine häufige Unsicherheit betrifft die Kündigung in der Probezeit. Hier sind Kündigungen oft ohne Angabe von Gründen möglich, was den Schutz des Arbeitnehmers stark einschränkt. Trotzdem müssen formale Anforderungen, wie die schriftliche Kündigung, eingehalten werden.
So wehrst du dich gegen eine Kündigung
Kenne bei einer Kündigung deine Rechte als Arbeitnehmer in Bezug auf Kündigungsschutz und Fristen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern vor willkürlichen Kündigungen. Wenn du der Meinung bist, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Kündigungsschutz und Sozialplan
Ein Sozialplan ist häufig Teil von Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Dieser regelt Abfindungen und andere Leistungen für die gekündigten Arbeitnehmer. Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit oder sozialer Bedürftigkeit (z. B. Alleinerziehende) kann ein Sozialplan erheblich zum Schutz der betroffenen Mitarbeiter beitragen.
Besonders in der Probezeit haben Arbeitnehmer weniger Rechte, da der Kündigungsschutz hier oft nicht greift. Dennoch müssen grundlegende Regelungen des Arbeitsvertrags eingehalten werden.
Der Aufhebungsvertrag
Anstelle der Kündigung kann auch ein Aufhebungsvertrag angeboten werden. Oft wird so versucht, Arbeitnehmern die Kündigung schmackhaft zu machen, damit weniger Mitarbeiter gegen ihren Willen gehen müssen. Der Aufhebungsvertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen, sodass du mehr Chancen hast, ihn vorteilhaft zu gestalten. Du kannst zum Beispiel eine Abfindung aushalten oder ein Kündigungsdatum weiter in der Zukunft vereinbaren, damit du mehr Zeit hast, einen neuen Job zu finden.
Je besser du bei einer Kündigung deine Rechte als Arbeitnehmer kennst, umso größer sind die Chancen, dass du stattdessen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung aushandeln kannst. Die wenigsten Unternehmen haben nämlich wenig Lust auf langwierige teure Auseinandersetzungen beim Arbeitsgericht.
Bei Kündigung: Rechte als Arbeitnehmer zum Zeugnis kennen
Die Kündigung ist unvermeidlich? Dann denk daran, dass du das Recht auf ein Arbeitszeugnis hast. Dieses sollte wohlwollend formuliert sein, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu beeinträchtigen. Ein Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Bestandteil des Arbeitsverhältnisses, besonders bei der Suche nach einer neuen Stelle.
Am besten beantragst du das Arbeitszeugnis direkt nach Zugang des Kündigungsschreibens. Dies gibt dir ausreichend Zeit, mögliche Fehler zu überprüfen oder Korrekturen einzufordern.
So findest du einen neuen Job
Lass dich von einer Kündigung nicht aus der Bahn werfen. Nutze die verbleibende Zeit im Arbeitsverhältnis, um deine Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand zu bringen.
Strategien für die Jobsuche
- Schaue regelmäßig bei RUHR24JOBS vorbei, um keine passenden Stellenausschreibungen zu verpassen.
- Nutze Weihnachts- und Neujahrswünsche, um dein Netzwerk zu aktivieren. Lass Freunde und Bekannte wissen, dass du auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bist.
- Lege ein Profil bei RUHR24JOBS an. Dies erhöht die Sichtbarkeit deiner Bewerbung und erleichtert potenziellen Arbeitgebern die Kontaktaufnahme.
Die Kündigungsfrist bietet eine wertvolle Gelegenheit, um den aktuellen Stellenmarkt in deiner Branche zu analysieren und Strategien für die Bewerbung zu entwickeln.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeiner Art sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen bei Unstimmigkeiten in der Kündigung, einen Anwalt zu kontaktieren.