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Eine Familie mit zwei kleinen Kindern spaziert gemeinsam über einen Waldweg – Symbolbild für Elternzeit und Familie.

Teilzeit in der Elternzeit: Welchen Anspruch haben berufstätige Eltern?

⏳ Lesezeit: 3 min

Die Elternzeit wurde eingeführt, damit sich frisch gebackene Eltern in Ruhe dem Nachwuchs widmen können. Grundsätzlich hat jedes Elternteil ein Recht auf 36 Monate Elternzeit bei einem Neugeborenen. Diese 36 Monate müssen nicht zwangsläufig in den ersten drei Jahren genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu 24 Monaten nach dem dritten Geburtstag und bis spätestens zur Vollendung des achten Lebensjahrs des Kindes zu nehmen.  

Teilzeit in der Elternzeit: Die Alternative für Eltern, die weiterarbeiten wollen

Das Recht auf Elternzeit ist ein Freiwilliges und muss somit auch gar nicht oder vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Einige Eltern möchten in der Zeit nicht ganz auf den Beruf verzichten: Ihnen ist der Kontakt zu den Kollegen wichtig und sie vermissen ihre beruflichen Tätigkeiten. Die direkte Rückkehr in die Vollzeitarbeit ist jedoch keine Option. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit geschaffen. So kannst du dir die Zeit zwischen der Kinderbetreuung und dem Berufsleben besser aufteilen. 

Teilzeit und Elternzeit – die rechtliche Situation

Das Recht auf Teilzeit in der Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gereget. Danach kannst du während der Elternzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden arbeiten. Hast du vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, kannst du entweder zu den bisherigen Stunden zurückkehren oder diese noch weiter reduzieren.  

Gut zu wissen

Während der Elternzeit genießen Betroffene einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist somit nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig.

Auch geht durch die Teilzeit in der Elternzeit das Recht auf eine Rückkehr in den Vollzeitjob nicht verloren. Ein Beispiel: Du hast vor der Geburt deines Kindes 38 Stunden pro Woche in Vollzeit gearbeitet. Du nimmst ab der Geburt die ganzen drei Jahre Elternzeit, die dir gesetzlich zustehen. Im ersten Jahr arbeitest du gar nicht und erhältst stattdessen Elterngeld vom Staat. Im zweiten Jahr schläft das Kinder tagsüber schon länger und kann ab und zu von einer Tagesmutter betreut werden. Nun arbeitest du 15 Stunden pro Woche (zum Beispiel 3 x 5 Stunden) für deinen Arbeitgeber in Teilzeit. Im dritten Jahr kannst du das Kleinkind schon länger allein lassen und arbeitest 24 Stunden pro Woche (zum Beispiel 4 x 6 Stunden).   

Ist die Elternzeit abgelaufen, hast du nun das Recht, deine normale Vollzeitstelle mit 38 Stunden wieder aufzunehmen. Der Arbeitgeber darf dir keine Teilzeitstelle aufdringen, weil er festgestellt hat, dass ihm 24 Stunden deiner Arbeitskraft pro Woche reichen. Willst du freiwillig weiterhin in Teilzeit arbeiten, sieht das natürlich anders aus.  

Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit 

Wichtig zu wissen: Der Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit gilt nicht immer. Dafür müssen folgende Punkte erfüllt sein: 

  • Du arbeitest seit mindestens 6 Monaten ohne Unterbrechung für diesen Arbeitgeber. 
  • Die Firma beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Azubis und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt). 
  • Du hast vor, mindestens zwei Monate in Teilzeit zu arbeiten. 

Außerdem dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, die gegen Teilzeitarbeit allgemein sprechen. Dies könnte zum Beispiel ein festes Schichtsystem sein, bei dem sonst eine Lücke entstehen würde. 

Der Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit 

Willst du vor dem 3. Geburtstag des Kindes in Teilzeit arbeiten, musst du den Antrag mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich stellen. Darin gibst du den Tag des Arbeitsbeginns an und die Wochenzahl, die du arbeiten willst. 

Teilst du deine Elternzeit anders auf und willst erst zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes Teilzeit arbeiten, muss der Antrag mindestens 13 Wochen vor den gewünschten Termin gestellt werden. 

In deinem Antrag muss außerdem stehen, wann du arbeiten möchtest, zum Beispiel „15 Stunden pro Woche, je fünf Stunden von Montag bis Mittwoch“ oder „20 Stunden pro Woche, je vier Stunden an fünf Vormittagen von 8.00 bis 12.00 Uhr“.   

Lohnt sich Teilzeit in der Elternzeit? 

Ob sich Teilzeit in der Elternzeit lohnt, hängt davon ab, welches Elterngeld du beantragst. Beim Basiselterngeld wird nämlich jeder hinzuverdiente Euro sofort abgezogen. Das Basiselterngeld wird über ein Jahr ausgezahlt und basiert auf deinem vorherigen Nettolohn. Attraktiver ist die Variante ElterngeldPlus. Dabei bekommst du länger weniger Geld vom Staat, kannst dieses aber mit deinem Zuverdienst aufstocken.  

Klingt kompliziert? Das weiß sogar der Staat, der sich das alles ausgedacht hat. Er bietet darum online einen Elterngeldrechner an: Mit diesem kannst du verschiedene Szenarien durchrechnen und so sehen, bei welcher Option für dich und deine Familie unterm Strich das meiste Geld übrigbleibt. 

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Unsere Autoren: Michelle & Mark

 

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