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Zwei Personen lernen gemeinsam an einem Tisch mit Buch, Notizbüchern und Stiften.

Welche Steuerklasse habe ich?

Wenn es um das Thema Steuern geht, ist es für viele ein großes Fragezeichen, wie sich die Steuerklasse auf das eigene Einkommen und die Lohnsteuer auswirkt. Doch die Steuerklasse hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie viel vom Gehalt übrigbleibt und welche steuerlichen Vorteile man in Anspruch nehmen kann. In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen, die sich je nach Lebenssituation und Beschäftigungsart unterscheiden. Doch welche Steuerklasse ist die richtige für dich? Und wie findest du heraus, in welcher Steuerklasse du bist?

Dieser Ratgeber hilft dir dabei, die richtigen Antworten zu finden. Wir gehen Schritt für Schritt durch, welche Steuerklassen es gibt und wie du herausfindest, welche für dich zutrifft – ob du nun als Arbeitnehmer, Minijobber, Student, Selbstständiger oder sogar als Rentner tätig bist. Zudem erklären wir, wie du deine Steuerklasse im Falle von Änderungen oder besonderen Lebensereignissen anpassen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

Welche Steuerklasse habe ich?

 

  • Sechs Steuerklassen: I (ledig), II (alleinerziehend), III/V (verheiratet, unterschiedliche Einkommen), IV (verheiratet, gleiches Einkommen), VI (Nebentätigkeiten)

  • Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer und mögliche Freibeträge.

  • Wechsel der Steuerklasse bei Heirat, Trennung oder Einkommensänderungen möglich.

  • Überprüfung der Steuerklasse über Gehaltsabrechnung, Finanzamt oder ELStAM-Portal.

Was sind Steuerklassen und wofür gibt es sie?

Definition

Die Steuerklasse spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland. Sie dient dazu, das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln und den Lohnsteuerabzug korrekt festzulegen. Die Steuerklasse beeinflusst also direkt, wie viel Geld am Ende des Monats auf deinem Konto landet.

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, die auf unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen abgestimmt sind. Die Wahl der richtigen Steuerklasse hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, sondern auch auf mögliche Steuerfreibeträge wie den Grundfreibetrag oder den Kinderfreibetrag. Diese Freibeträge können die Steuerlast erheblich senken und dir so mehr vom Bruttoeinkommen erhalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Steuerklassenwechsel. In bestimmten Lebenssituationen, wie etwa einer Heirat oder einer Änderung des Familienstandes, kann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein. Der Steuerklassenwechsel ermöglicht es, die Steuerlast optimal zu verteilen und gegebenenfalls von Steuererleichterungen zu profitieren. Besonders für Ehepaare und Lebenspartner gibt es spezielle Steuerklassenkombinationen, die die Steuerlast je nach Einkommensverhältnissen der Partner optimieren.

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, die jeweils auf unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbedingungen abgestimmt sind. Jede Steuerklasse hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen. Nachfolgend eine Übersicht der Steuerklassen:

SK*

Zielgruppe

Merkmale und Besonderheiten

SK I

Alleinstehende, ledige Arbeitnehmer

Für Alleinstehende ohne Kinder oder Partner. Höhere Steuerlast im Vergleich zu Steuerklasse III oder V.

SK II

Alleinerziehende mit Kind

Günstigere Steuerklasse für Alleinerziehende, da ein Entlastungsbetrag gewährt wird.

SK III

Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in Steuerklasse V)

Für den Partner mit dem höheren Einkommen. Hier kann ein hoher Steuerfreibetrag genutzt werden.

SK IV

Verheiratete, beide Partner verdienen ähnlich viel

Wird von Paaren gewählt, die ungefähr gleich viel verdienen. Steuerlast wird gleichmäßig auf beide Partner verteilt.

SK V

Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in Steuerklasse III)

Für den Partner mit geringerem Einkommen, der die Steuervergünstigungen des anderen Partners nicht in Anspruch nimmt.

SK VI

Arbeitnehmer mit mehreren Jobs

Diese Steuerklasse wird für zusätzlich ausgeübte Nebenjobs oder Minijobs verwendet, bei denen keine Steuervergünstigungen gewährt werden.

*SK = Steuerklasse

Steuerklassenkombinationen wie III/V sind besonders für Ehepaare relevant, da hier die Steuerlast unterschiedlich verteilt werden kann, um die Steuerlast insgesamt zu senken. Die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination kann eine erhebliche Auswirkung auf die monatliche Steuerlast haben und dazu beitragen, dass mehr vom Bruttoeinkommen übrigbleibt.

Steuerklassen im Vergleich: Wer zahlt 2025 wie viel in NRW?

Die Grafik zeigt den Einfluss der Steuerklassen auf Steuern, Sozialabgaben und den Nettolohn bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 € in NRW im Jahr 2025. Grundlage der Berechnungen sind die Beitragssätze von 2025 sowie die Lohnsteuertarife unter Berücksichtigung der Kirchensteuerpflicht. Für alle Fälle wurde von Kinderlosigkeit ausgegangen. Die Werte wurden mithilfe des Lohnsteuerrechners der Stiftung Warentest ermittelt.

Wo finde ich meine Steuerklasse?

Die Steuerklasse ist eine wichtige Information für jeden Arbeitnehmer, die auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist. In der digitalen Ära wird diese jedoch über das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) verwaltet, sodass du sie nicht mehr auf einer physischen Karte finden kannst. Stattdessen wird die Steuerklasse direkt von deinem Arbeitgeber anhand deiner Lohnsteuerabzugsmerkmale festgelegt.

Wie finde ich heraus, in welcher Steuerklasse ich bin?

  1. Über deinen Arbeitgeber:
    Dein Arbeitgeber erhält deine Steuerklasse direkt vom Finanzamt über das ELStAM-Verfahren. In der Regel ist deine Steuerklasse auf deiner Gehaltsabrechnung vermerkt. Hier kannst du schnell nachsehen, welche Steuerklasse für dich gilt.
  2. Über das Finanzamt:
    Falls du die Information aus der Gehaltsabrechnung nicht entnehmen kannst oder sie unklar ist, kannst du direkt beim Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt kann dir eine detaillierte Auskunft über deine Steuerklasse geben.
  3. Über ELStAM online:
    Als Arbeitnehmer kannst du dich auch im ELStAM-Portal anmelden, um deine Lohnsteuerabzugsmerkmale zu überprüfen. In diesem Portal siehst du deine Steuerklasse, Kinderfreibeträge und andere relevante steuerliche Informationen.
  4. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater:
    Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können dir bei der Klärung deiner Steuerklasse und anderen steuerlichen Fragen helfen.

Welche Steuerklasse gilt für wen?

Die Wahl der richtigen Steuerklasse hängt von deiner persönlichen Situation ab. In diesem Abschnitt gehen wir auf die häufigsten Lebens- und Beschäftigungsarten ein und klären, welche Steuerklasse für dich gilt.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist die Steuerklasse ein entscheidender Faktor, da sie direkt die Lohnsteuer beeinflusst, die vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. In der Regel werden Arbeitnehmer in Steuerklasse I eingestuft, wenn sie ledig und ohne Kinder sind. Falls du jedoch verheiratet bist oder Kinder hast, kannst du in eine andere Steuerklasse wechseln, um von Steuervergünstigungen wie dem Kinderfreibetrag oder dem Entlastungsbetrag zu profitieren.

  • Steuerklasse I: Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder.
  • Steuerklasse III/V: Für verheiratete Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
  • Steuerklasse IV: Für verheiratete Paare, bei denen beide Partner etwa gleich viel verdienen.

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienst. Die Steuerklasse spielt hier eine geringere Rolle, da der Minijob pauschal besteuert wird. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernimmt und du selbst keine Lohnsteuer zahlen musst.

  • Steuerklasse VI: Wenn du zusätzlich einen Minijob ausübst und schon eine Hauptbeschäftigung hast, wird dieser Minijob in Steuerklasse VI eingestuft. Hier erfolgt der Lohnsteuerabzug ohne Freibeträge.

Nebenjob

Bei einem Nebenjob sieht es ähnlich aus wie bei einem Minijob, jedoch kann der Nebenjob auch steuerpflichtig sein, wenn das Einkommen die 520 Euro überschreitet. Falls du einen Nebenjob in einem anderen Unternehmen ausübst, wird dieser in der Regel in Steuerklasse VI geführt.

  • Steuerklasse VI: Wird für Nebenjobs genutzt, bei denen der Arbeitgeber keine Steuerfreibeträge berücksichtigt.

Midijob

Ein Midijob liegt zwischen einem Minijob und einer regulären Vollzeitstelle. Das Einkommen im Midijob bewegt sich zwischen 520 Euro und 1.600 Euro pro Monat. Bei einem Midijob werden sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben fällig, jedoch gibt es für diese Art der Beschäftigung einen reduzierten Beitragssatz.

  • Steuerklasse I: Für Arbeitnehmer im Midijob wird in der Regel die Steuerklasse I verwendet, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Eine andere Steuerklasse kann jedoch aufgrund der Lebenssituation des Arbeitnehmers gelten.

Teilzeit

In einer Teilzeitstelle verdient man weniger als in einer Vollzeitstelle, jedoch unterliegt das Einkommen der gleichen steuerlichen Behandlung wie bei einer regulären Vollzeitstelle. Die Steuerklasse wird ebenfalls nach den allgemeinen Regeln für Arbeitnehmer festgelegt.

  • Steuerklasse I: Für Teilzeitbeschäftigte ohne Kinder oder verheiratete Paare, die keine anderen Steuerklassenkombinationen wählen.
  • Steuerklasse III/V: Wenn du verheiratet bist und dein Partner mehr verdient.

Student

Studenten, die neben ihrem Studium arbeiten, unterliegen in der Regel der Steuerklasse I, wenn sie keine Kinder haben und unverheiratet sind. Falls ein Student in einem Midijob arbeitet oder mehr als 520 Euro verdient, wird auch hier Lohnsteuer abgezogen. Studenten können auch von einem Steuerfreibetrag profitieren, der die Steuerlast senken kann.

  • Steuerklasse I: Wird normalerweise für Studenten verwendet, die kein Einkommen aus anderen Quellen haben.

Azubi

Azubis (Auszubildende) unterliegen in der Regel ebenfalls der Steuerklasse I. Da viele Azubis ein geringes Einkommen haben, fällt die Steuerlast meist sehr niedrig aus. Azubis können jedoch auch von bestimmten Freibeträgen profitieren, die sich steuerlich vorteilhaft auswirken.

  • Steuerklasse I: Für Azubis ohne Kinder, die unverheiratet sind.

Rentner

Rentner unterliegen in der Regel ebenfalls der Steuerklasse I. Die Rente selbst wird besteuert, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreitet. Wer zusätzlich noch ein Einkommen aus einer Nebentätigkeit hat, kann unter Umständen in eine andere Steuerklasse eingestuft werden.

  • Steuerklasse I: Für Rentner, die keine weiteren Einkünfte haben oder deren Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Selbstständige

Selbstständige haben keine Steuerklasse, da sie keine Lohnsteuer zahlen. Stattdessen müssen sie Einkommensteuer auf ihre Einkünfte zahlen, die sie selbstständig beim Finanzamt anmelden. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Steuervergünstigungen, die auch Selbstständigen zugutekommen können.

  • Einkommensteuerpflicht: Selbstständige müssen ihre Einkünfte in der Steuererklärung angeben und die Einkommensteuer selbst berechnen.

Verheiratete

Für verheiratete Paare gibt es verschiedene Steuerklassenkombinationen, je nachdem, wie viel jeder Partner verdient. Die Wahl der richtigen Kombination kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

  • Steuerklasse III/V: Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
  • Steuerklasse IV: Für Paare mit ungefähr gleichem Einkommen.

Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?

Es kann Situationen geben, in denen es sinnvoll oder notwendig ist, die Steuerklasse zu wechseln. Ein Steuerklassenwechsel kann sich auf die Höhe der Lohnsteuer und somit auf das monatliche Nettoeinkommen auswirken. Doch wie funktioniert ein solcher Wechsel und wann ist er möglich?

Gründe für einen Steuerklassenwechsel

Es gibt verschiedene Gründe, warum du deine Steuerklasse ändern möchtest oder musst:

  • Heirat oder Lebenspartnerschaft: Wenn du heiratest oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehst, kannst du zwischen den Steuerklassen III/V oder IV/IV wählen. Die Wahl hängt davon ab, wie viel jeder Partner verdient.
  • Trennung oder Scheidung: Nach einer Trennung oder Scheidung kann ein Wechsel von Steuerklasse III/V auf I oder IV notwendig sein.
  • Änderung des Einkommens: Wenn sich das Einkommen deines Partners erheblich verändert (z.B. durch Jobwechsel oder Gehaltserhöhung), kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein, um die Steuerlast besser zu verteilen.
  • Alleinerziehende: Wenn du alleinerziehend bist, kannst du möglicherweise in Steuerklasse II wechseln, um vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu profitieren.
  • Minijob oder Nebenjob: Wenn du einen Minijob oder Nebenjob aufnimmst, der steuerpflichtig ist, wird dieser in Steuerklasse VI eingestuft.

Wie kann ich den Steuerklassenwechsel beantragen?

  1. Antrag beim Finanzamt: Der Wechsel der Steuerklasse kann beim Finanzamt beantragt werden. Dies kann schriftlich oder über das ELSTER-Portal erfolgen.
  2. Formular ausfüllen: Du musst das entsprechende Formular ausfüllen, in dem du deinen Familienstand und die Einkommenssituation angibst. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern ist es wichtig, dass beide Partner den Wechsel gemeinsam beantragen.
  3. Bearbeitungszeit: Der Antrag wird in der Regel innerhalb von wenigen Wochen bearbeitet. Du erhältst eine Bestätigung des Finanzamts, dass der Wechsel der Steuerklasse durchgeführt wurde.
  4. Lohnsteuerabzug: Nach dem Steuerklassenwechsel wird dein Arbeitgeber die Lohnsteuer auf Basis der neuen Steuerklasse berechnen und von deinem Bruttolohn abziehen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Steuerklassenwechsel?

Ein Steuerklassenwechsel ist zu bestimmten Zeitpunkten sinnvoll:

  • Jährlich: Der Wechsel kann einmal im Jahr vorgenommen werden. Der Frühling ist eine beliebte Zeit, da hier viele Ehepaare nach der Steuererklärung ihre Steuerklasse anpassen.
  • Bei Lebensereignissen: Ein Wechsel nach einer Heirat, Scheidung, oder der Geburt eines Kindes kann die Steuerlast optimieren.
  • Bei Einkommensveränderungen: Wenn sich dein Einkommen stark verändert, z.B. durch eine Gehaltserhöhung oder den Wechsel des Partners zu einer geringeren Steuerklasse, kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Fazit: Die richtige Steuerklasse spart bares Geld

Die Wahl der richtigen Steuerklasse beeinflusst direkt deine Steuerlast und damit dein monatliches Nettoeinkommen. Durch einen Steuerklassenwechsel kannst du sicherstellen, dass du nicht mehr Steuern zahlst als nötig. Besonders für Ehepaare oder Alleinerziehende bieten die richtigen Steuerklassenkombinationen zahlreiche Vorteile. Überprüfe regelmäßig, ob deine Steuerklasse zu deiner aktuellen Lebenssituation passt und nutze die steuerlichen Freibeträge, um deine Steuerlast zu senken.

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Unsere Autoren: Michelle & Mark

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