Mit der Homeoffice Pauschale 2025 können Arbeitnehmer und Selbstständige die zusätzlichen Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich absetzen. Die Pauschale bietet eine einfache Möglichkeit, finanzielle Entlastung zu erhalten – ganz ohne komplizierte Nachweise. In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch auf die Pauschale hat, wie hoch sie ausfällt und welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Außerdem geben wir dir wertvolle Tipps, wie du die Pauschale korrekt in deiner Steuererklärung ansetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe der Pauschale: 6 Euro pro Tag im Homeoffice
- Maximal absetzbar: Bis zu 1.260 Euro pro Jahr (bei 210 Tagen im Homeoffice)
- Voraussetzungen: Steuerpflichtige Personen (Arbeitnehmer, Selbstständige, Azubis, Studenten)
- Nachweispflicht: Keine detaillierten Nachweise erforderlich – einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage angeben
- So bekommst du die Pauschale: Angabe in der Steuererklärung, keine Belege für Kosten nötig
- Steuererklärungsprogramme: Nutze Tools wie ELSTER, WISO Steuer oder Taxfix für eine einfache Abwicklung
Was ist die Homeoffice Pauschale?
💡 Definition:
Die Homeoffice Pauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer und Selbstständige, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Seit der Einführung im Jahr 2020 wurde sie speziell als Reaktion auf die Pandemie geschaffen, um den durch Homeoffice entstehenden zusätzlichen Aufwand steuerlich abzubilden. Auch 2025 bleibt diese Pauschale bestehen, jedoch gibt es einige Änderungen und Anpassungen, die für die Steuererklärung relevant sind.
Die Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern und anderen berechtigten Personengruppen, für jeden im Homeoffice verbrachten Arbeitstag eine festgelegte Summe von der Steuer abzusetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn kein abzugsfähiges Arbeitszimmer vorhanden ist oder genutzt wird, was vielen Arbeitnehmern zugutekommt, die ihre Arbeit regelmäßig von zu Hause aus erledigen.
Ziel dieser Regelung ist es, den Aufwand für den Heimbüro-Betrieb zu berücksichtigen, insbesondere die zusätzlichen Kosten für Strom, Heizung und Internetnutzung, die während der Arbeit im Homeoffice anfallen. Dabei gibt es keine Notwendigkeit, die tatsächlichen Ausgaben detailliert nachzuweisen, sondern es wird eine pauschale Summe pro Arbeitstag angesetzt.
Wer hat Anspruch auf die Homeoffice Pauschale?
Die Homeoffice Pauschale steht verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen zu, insbesondere:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können die Pauschale für Tage geltend machen, an denen sie ausschließlich oder überwiegend im Homeoffice arbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob sie ein dediziertes Arbeitszimmer haben oder einfach nur einen Arbeitsplatz in der Wohnung nutzen. Für Arbeitnehmer, die kein separates Büro haben, aber dennoch regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, ist die Pauschale eine einfache Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten steuerlich abzusetzen.
Selbstständige und Gewerbetreibende
Auch Selbstständige und Gewerbetreibende können die Homeoffice Pauschale in ihrer Steuererklärung ansetzen, wenn sie von zu Hause aus arbeiten. Sie haben darüber hinaus oft auch die Möglichkeit, weitere betriebliche Kosten, wie z. B. Arbeitsmittel oder Büroausstattung, abzusetzen, sofern diese ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.
Studenten und Auszubildende (Azubis)
Auch Studenten und Auszubildende, die im Homeoffice arbeiten, können die Pauschale geltend machen – vorausgesetzt, sie haben ein Einkommen, das steuerpflichtig ist, oder eine Steuererklärung abgeben müssen. Gerade für Azubis, die häufig von zu Hause aus lernen, kann diese Regelung eine steuerliche Entlastung bringen.
Weitere Gruppen
Es gibt auch weitere Gruppen von Steuerpflichtigen, wie etwa Minijobber oder Rentner, die Anspruch auf die Pauschale haben können, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice arbeiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pauschale nur für die tatsächlichen Arbeitstage im Homeoffice geltend gemacht werden kann. Der Anspruch auf die Pauschale hängt somit direkt mit der Anzahl der Arbeitstage zusammen, an denen tatsächlich von zu Hause gearbeitet wird.
Voraussetzungen für die Homeoffice Pauschale
Die Homeoffice Pauschale kann jeder Arbeitnehmer und viele andere Personengruppen beanspruchen, die von zu Hause aus arbeiten. Es gibt keine strengen Voraussetzungen, sondern es müssen nur einige einfache Dinge beachtet werden:
Arbeit im Homeoffice
Du musst im Homeoffice gearbeitet haben. Es spielt keine Rolle, ob du ein eigenes Arbeitszimmer hast oder nur am Küchentisch arbeitest – entscheidend ist, dass du den Arbeitsplatz zu Hause nutzt.
Keine Notwendigkeit für ein absetzbares Arbeitszimmer
Du musst kein separates Arbeitszimmer haben, um die Pauschale zu bekommen. Wenn du also nicht extra ein Büro zu Hause eingerichtet hast, sondern nur an deinem Tisch oder in einem anderen Raum arbeitest, kannst du die Pauschale trotzdem ansetzen.
Keine Nachweispflicht
Du musst nicht nachweisen, wie viel du für Strom, Heizung oder Internet im Homeoffice ausgibst. Du gibst einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage an. Es ist keine detaillierte Dokumentation notwendig.
Steuerpflicht
Die Pauschale kann nur von Personen genutzt werden, die steuerpflichtig sind, also eine Steuererklärung abgeben müssen. Das betrifft Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten, Azubis und andere, die ein steuerpflichtiges Einkommen haben.
Höhe der Pauschale 2025 und Maximale Absetzbarkeit
Die Homeoffice Pauschale 2025 bleibt eine einfache Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich abzusetzen. Doch wie hoch ist die Pauschale und was ist maximal absetzbar?
Wie hoch ist die Pauschale?
Die Pauschale beträgt 6 Euro pro Homeoffice-Tag. Das heißt, für jeden Tag, den du im Jahr 2025 im Homeoffice arbeitest, kannst du 6 Euro von der Steuer absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch deine tatsächlichen Kosten (z. B. Strom oder Internet) für das Homeoffice sind – es wird pauschal der Betrag von 6 Euro pro Arbeitstag angesetzt.
Wie viele Tage können abgesetzt werden?
Im Jahr 2025 kannst du maximal 210 Homeoffice-Tage absetzen. Das bedeutet, dass du insgesamt bis zu 1.260 Euro pro Jahr über die Pauschale geltend machen kannst (6 Euro x 210 Tage). Dies ist der Höchstbetrag, der für die Pauschale im Jahr 2025 angesetzt werden kann.
Rechenbeispiel zur Homeoffice Pauschale
Um die Homeoffice Pauschale 2025 besser zu verstehen, ist es hilfreich, ein praktisches Beispiel durchzugehen. Hier ein einfaches Beispiel, wie viel du absetzen kannst, wenn du im Jahr 2025 an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Homeoffice arbeitest:
Rechenbeispiel zur Homeoffice Pauschale
Angenommen, du arbeitest im Jahr 2025 an 150 Tagen im Homeoffice.
- Homeoffice Pauschale pro Tag: 6 Euro
- Anzahl der Homeoffice-Tage: 150 Tage
Berechnung:
6 Euro x 150 Tage = 900 Euro
Das bedeutet, du kannst in deiner Steuererklärung insgesamt 900 Euro als Pauschale für das Homeoffice absetzen.
Wenn du hingegen an den maximal möglichen 210 Tagen im Homeoffice arbeitest, kommt der Höchstbetrag von 1.260 Euro heraus (6 Euro x 210 Tage).
Diese Pauschale wird direkt von deiner Steuerlast abgezogen und reduziert somit deine zu zahlende Steuer. Beachte, dass du nicht alle tatsächlichen Ausgaben nachweisen musst – die Pauschale ist eine vereinfachte Form der steuerlichen Entlastung.
Wie bekomme ich die Homeoffice Pauschale?
Die Homeoffice Pauschale kannst du ganz einfach über deine Steuererklärung geltend machen. Hier erklären wir dir, wie der Prozess aussieht und welche Optionen du dafür hast.
Eintragung in die Steuererklärung
Um die Homeoffice Pauschale zu erhalten, musst du sie in deiner Steuererklärung angeben. In der Regel erfolgt dies im Abschnitt für Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung (je nach deinem Steuerstatus). Du musst angeben, wie viele Tage du im Jahr im Homeoffice gearbeitet hast. Das Finanzamt wird die Pauschale dann entsprechend ansetzen.
Keine detaillierten Nachweise erforderlich
Für die Homeoffice Pauschale brauchst du keine Belege oder Nachweise für deine tatsächlichen Kosten (z. B. Strom, Heizung oder Internet). Es reicht aus, wenn du die Anzahl der Homeoffice-Tage korrekt angibst. Sollte das Finanzamt dennoch nachfragen, genügt eine einfache Erklärung, wie du die Tage ermittelt hast (z. B. anhand deines Kalenders oder eines Arbeitszeitnachweises).
Steuererklärungsprogramme
Wenn du deine Steuererklärung selbst machen möchtest, kannst du dafür verschiedene Steuererklärungsprogramme nutzen, die dich Schritt für Schritt durch die Eingabe führen. Beliebte Programme wie ELSTER (das offizielle Online-Tool des Finanzamts), WISO Steuer oder Taxfix bieten einfache Möglichkeiten, die Pauschale korrekt anzugeben und die Steuererklärung elektronisch einzureichen.
Steuerberater hinzuziehen
Falls du unsicher bist oder eine kompliziertere steuerliche Situation hast, kannst du auch einen Steuerberater hinzuziehen. Dieser kann dir helfen, die Pauschale richtig anzusetzen und sicherstellen, dass du alle anderen möglichen Steuererleichterungen nutzt.