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Ein älteres Paar geht am Strand entlang, symbolisch für den Übergang in den Ruhestand und die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel.

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberwechsel und was dann? 

Die sogenannte Betriebsrente ist eine wichtige Stütze der Altersvorsorge. Konzipiert wurde sie zu einer Zeit, als die meisten Menschen viele Jahre beim gleichen Arbeitgeber verbrachten. Doch bei der betrieblichen Altersvorsorge ist ein Arbeitgeberwechsel meist kein Hindernis, denn sie lässt sich mitnehmen.

Was ist die Betriebsrente?

Definition

 

Die betriebliche Altersvorsorge, oft kurz als Betriebsrente bezeichnet, ist eine zusätzliche Stütze der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente. Dabei zahlst du einen kleinen Teil deines Lohns in eine zusätzliche Rente ein. Es kann sich hierbei um eine Direktversicherung handeln oder um einen Pensionsfonds, der am Aktienmarkt investiert. In diesem Artikel findest du weiteres nützliches Wissen rund um das Thema Rente.

Seit 2002 ist das Recht auf die betriebliche Altersvorsoge gesetzlich verankert. Damit soll die Betriebsrente ein noch wichtigerer Baustein zur Vermeidung der gefürchteten Versorgungslücke sein. Bietet dir der Arbeitgeber nicht von selbst eine Betriebsrente an, kannst du sie nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) einfordern.

Da Arbeitnehmer immer flexibler geworden sind und häufiger den Job wechseln, stellen sie sich die Frage, was aus der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel wird. Hier erklären wir dir die beiden Optionen.

Betriebliche Altersvorsorge & Arbeitgeberwechsel: Die Portabilität

Als Portabilität wird die Übertragung einer bestehenden betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel bezeichnet. Diese wird in §4 BetrAVG geregelt. Danach hat der Arbeitnehmer das Recht, eine bereits vorhandene Betriebsrente – zum Beispiel einen Versicherungsvertrag oder einen Pensionsfonds mitzunehmen zum neuen Arbeitgeber. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um eine unverfallbare Anwartschaft handelt.

Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer selbst die Betriebsrente per Entgeltumwandlung anspart. Zahlt nur der Arbeitgeber ein, muss der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre als sein und der Vertrag seit drei Jahren bestehen.

Übertragung der unverfallbaren Anwartschaft

Im Idealfall sind sich alle drei Beteiligten – Arbeitnehmer, alter Arbeitgeber und neuer Arbeitgeber einig. Der neue Arbeitgeber übernimmt dabei die Zusage und den Vertrag so, wie sie vom alten Arbeitgeber erteilt wurde. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.

Manchen Arbeitgebern schmeckt dies nicht sonderlich, wenn sie eigene Verträge mit einer Versicherung haben oder eine eigene Pensionskasse. In diesem Fall erfolgt eine Übertragung mit Übertragungswert: Der neue Arbeitgeber erteilt eine neue Zusage mit gleichem Wert.

Ausnahmen gibt es bei Direktzusagen und Unterstützungskassen: Hier gibt es Höchstwerte, damit das Unternehmen nicht gezwungen ist, eigentlich gebundene Mittel herauszugeben.

Neue Angebote sorgfältig prüfen

Es kann durchaus vorkommen, dass die neue betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel schlechter ist als die alte. Möglicherweise wird die angesparte Summe schlechter verzinst oder es fehlen andere Aspekte, wie z.B. eine bislang enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung. Darum solltest du auf jeden Fall gut hinsehen, wenn du mit deinem neuen Arbeitgeber über die Übertragung deiner aktuellen Betriebsrente sprichst. Du hast bei einem Jobwechsel ein Jahr lang Zeit für eine Entscheidung. Nutze die Zeit, um dich gut zu informieren oder eingehend beraten zu lassen.

Betriebliche Altersvorsorge & Arbeitgeberwechsel: weitere Möglichkeiten

Betriebsrente privat weiterführen

Es ist weiterhin möglich, die betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel privat weiterzuführen. Dies ist hilfreich, wenn sich der neue Arbeitgeber weigert, einen guten Vertrag exakt so zu übernehmen. Du bezahlst die monatlichen Beiträge dann aus deinem privaten Einkommen. Der Vorteil: Der gute Vertrag geht nicht verloren. Der Nachteil: Du verlierst die Steuervorteile der Entgeltumwandlung, da die Betriebsrente normalerweise vom Bruttolohn abgezogen wird.

Betriebsrente ruhen lassen

Kommst du mit deinem neuen Arbeitgeber nicht zusammen oder bist arbeitslos geworden, kannst du den Vertrag auch einfach ruhen lassen. So geht dir das Geld nicht verloren und sammelt sogar weiter Zinsen an. Wenn du später in Rente gehst, wird es dir ausgezahlt – allerdings oft mit hohen Gebühren.

Betriebsrente auszahlen lassen

Fast unmöglich ist es dagegen, sich eine betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel auszahlen zu lassen. Schließlich wurde das Konzept speziell für die Rente entworfen. Willst du dir das Geld auszahlen lassen, wird die Versicherung zunächst eine Einzelfallprüfung durchführen. Wird die Auszahlung genehmigt, werden alle Steuern und Sozialabgaben auf die gesparte Summe sofort fällig. Dazu erhebt die Versicherung Verwaltungskosten. Unterm Strich bleibt dann sehr wenig Geld übrig. Auch Pensionsfonds können nicht vorzeitig aufgelöst werden – auch hier erfolgt die Auszahlung erst mit Rentenbeginn.

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Unsere Autoren: Michelle & Mark

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