Du hast dich für eine Ausbildung entschieden und eigentlich auch schon deinen Wunschausbildungsplatz gefunden. Doch für diesen musst du von zu Hause ausziehen und für den selbständigen Lebensunterhalt reicht das erste Azubi-Gehalt nicht wirklich aus. Kein Grund, dich von deinen Träumen zu verabschieden, denn es gibt Hilfe: Hier liest du, wie du deine Ausbildung finanzieren kannst und wo du Hilfe bekommst.
So kann der Staat deine Ausbildung finanzieren
Das selbständige Leben als Azubi ist teuer: Miete für eine Wohnung oder ein WG-Zimmer, Lebensmittel, die Fahrt zur Arbeit und zurück und viele andere Dinge vom Mobilfunkvertrag bis zur Kleidung kosten Geld. Derweil wird Auszubildenden meist nur ein spärliches Gehalt gezahlt.
Der Staat geht zunächst davon aus, dass dich deine Eltern finanziell unterstützen. Ist dies nicht möglich, hast du Anspruch auf staatliche Hilfe. Hier gibt es zwei Varianten:
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) die Ausbildung finanzieren
Die Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit ist für junge Menschen gedacht, die einer dualen Ausbildung folgen und die nicht von ihren Eltern und/oder einem festen Lebenspartner unterstützt werden können. Dazu musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Du kannst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb nur schwer zu erreichen ist ODER
- Du kannst aufgrund von sozialen Schwierigkeiten nicht mehr bei den Eltern wohnen ODER
- Du bist mindestens 18 Jahre alt ODER
- Du lebst in einer festen Partnerschaft / bist verheiratet ODER
- Du lebst mit mindestens einem Kind zusammen.
Ein Beispiel: Du bist 17 Jahre alt und lebst in Duisburg. Dein Traumausbildungsplatz befindet sich in Dortmund. Für tägliches Pendeln ist er zu weit entfernt und du willst dir ein WG-Zimmer in Dortmund suchen. Deine Eltern haben gemeinsam ein zu geringes Einkommen, um dich finanziell zu unterstützen. Dann wird der Staat zumindest teilweise deine Ausbildung finanzieren.
Die Berufsausbildungsbeihilfe orientiert sich am Bedarf für Studierende nach §13 Abs. 1 Nr.1 BAföG. Der Höchstbetrag setzt sich (Stand 2024) wie folgt zusammen:
Grundbedarf: 442 €
Mietzuschuss: 380 €
Höchstsatz: 822 €
Der tatsächliche Satz wird jedoch individuell ausgerechnet. Dazu wird zuerst der monatliche Lebensunterhalt berechnet (Grundbedarf, Miete, evtl. Fahrtkostenerstattung und Bedarf für Arbeitskleidung). Anschließend werden dein eigenes Einkommen und das deiner Eltern zusammengezählt. Für das Gehalt der Eltern gilt ein Freibetrag von 2.540 Euro bzw. 1.690 Euro bei Alleinerziehenden.
Rechenbeispiel
Du findest in Dortmund eine kleine Wohnung für 450 Euro im Monat. Für deinen Grundbedarf werden 400 Euro veranschlagt. Dazu kommt das Deutschlandticket für 49 Euro für den ÖPNV im Ruhrgebiet. Deine monatlichen Kosten belaufen sich also auf 899 Euro.
Deine monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 800 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Deine Eltern verdienen zusammen 3.500 Euro im Monat, liegen also unter dem Freibetrag von 2 x 2.540 Euro. Ihr Gehalt wird also nicht angerechnet.
Von den monatlichen Kosten wird dein Gehalt abgezogen: Die noch fehlenden 99 Euro bekommst du dann jeden Monat vom Arbeitsamt, damit du deine Ausbildung finanzieren kannst. Steigt dein Gehalt im zweiten Ausbildungsjahr um 100 Euro, erlischt dein Anspruch.
Ganz so einfach sind die Rechnungen in der Regel nicht, da noch Freibeträge und Ausnahmen hinzukommen. Willst du konkret wissen, mit welchem Beitrag der Staat deine Ausbildung finanzieren wird? Hier findest du den offiziellen BAB-Rechner der Arbeitsagentur.
Mit BAföG für Schüler die Ausbildung finanzieren
Folgst du einer rein schulischen Ausbildung, für die dir kein Lohn gezahlt wird, kannst du stattdessen BAföG beantragen: Die gleiche finanzielle Unterstützung, die auch Studierende erhalten. Allerdings brauchst du das BAföG im Gegensatz zu Studierenden später nicht zurückzahlen: Es wird dir als reiner Zuschuss gegeben. Um das Schüler-BAföG zu erhalten, musst du drei Bedingungen erfüllen:
- Es handelt es sich um die Erstausbildung
- Es muss eine rein schulische Ausbildung sein
- Es muss ein anerkannter Ausbildungsberuf sein
Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei der BAB, d.h. das Arbeitsamt wird dir nur die Ausbildung finanzieren, wenn du aus gutem Grund nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst und wenn deine Eltern dich finanziell nicht unterstützen können. Der Höchstbetrag liegt (Stand 2024) bei 959 Euro pro Monat.
Mit Wohngeld die Ausbildung finanzieren
Kommst du weder für die BAB noch für BAföG in Frage, kannst du noch immer Wohngeld beantragen. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur Miete, mit dem einkommensschwache Bürger entlastet werden.
Dein Anspruch auf BAB oder BAföG kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn du bereits einer zweiten Ausbildung folgst oder deine Ausbildung nicht staatlich anerkannt ist. Kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn dein Anspruch auf BAB/BAföG abgelehnt wurde, weil deine Eltern zu viel verdienen.
Zur Beantragung des Wohngeldes brauchst du den Ablehnungsbescheid, sowie einen Nachweis über dein Einkommen und deine Miete. Konkrete Informationen und einen Wohngeldrechner findest du beim Bundesministerium für Wohnen.
Mit Kindergeld die Ausbildung finanzieren
Für Kinder unter 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, erhalten Eltern das staatliche Kindergeld. Aktuell liegt der Betrag bei 250 Euro monatlich. Hast du ein gutes Verhältnis zu deinen Eltern, werden sie dir das Kindergeld zweifellos jeden Monat weiterreichen und dich so bei der Miete und anderen Kosten unterstützen. Sollte es Ärger geben, weil sie dir das Geld nicht auszahlen wollen, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass es direkt an dich ausgezahlt wird. Dieser Vorgang wird offiziell abzweigen genannt.
Mit einem Bildungskredit die Ausbildung finanzieren
Speziell für junge Menschen kurz vor dem Abschluss der Ausbildung ist der Bildungskredit gedacht. Mit diesem kann der Staat das erfolgreiche Ende der Ausbildung finanzieren, falls dir aus irgendeinem Grund das Geld ausgeht. Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen der Eltern und der Lebenspartner gewährt. Haben dich deine Eltern zum Beispiel zwei Jahre lang finanziell unterstützt und tun es im dritten Ausbildungsjahr aus irgendeinem Grund nicht mehr, kann dich der Bildungskredit retten und finanzielle Lücken stopfen.
Denk aber daran, dass es sich um einen Kredit handelt. Auf diesen werden Zinsen fällig und du musst ihn später zurückzahlen.